Erfindung geheim halten

Vor der Anmeldung zum Patent müssen Sie Ihre Erfindung geheim halten. Wenn Sie die Erfindung in irgendeiner Form der Öffentlichkeit bekannt machen, können Sie sie nicht mehr schützen lassen.


Neu ist eine Erfindung, wenn sie vor dem Anmeldedatum nirgends auf der Welt bekannt gewesen ist. Schreiben Sie deshalb nichts über Ihre Erfindung in Fachzeitschriften oder im Netz und präsentieren Sie sie nicht an einer Messe.  Wenn Sie mit jemandem zusammenarbeiten, z. B. mit einer Werkstatt oder einem Konstruktionsbüro, vereinbaren Sie von Vorteil vorweg Geheimhaltung.

 

Patentanmeldung sorgfältig planen

Die Informationen in dieser Rubrik helfen Ihnen dabei,

 

Länderspezifische Informationen beziehen sich auf das Verfahren in der Schweiz.

 

Patentanwalt zurate ziehen

Für einen bestmöglichen Patentschutz ist es wesentlich, eine Patentanmeldung fehlerfrei zu erstellen und allfällige Beanstandungen richtig zu beantworten. Für Personen ohne Erfahrungen im Patentwesen kann dies schwierig sein. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall dringend, sich von einem Patentanwalt beraten zu lassen.

 

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