Übersicht über die wichtigsten Gebühren im schweizerischen, europäischen und internationalen Patentverfahren

Stand 1. April 2023

 

Schweizer Patentanmeldungen

 

Anmeldung, Prüfung und Erteilung

Anmeldegebühr

CHF 200

Prüfungsgebühr

CHF 500

Anspruchsgebühr (vom 11. Patentanspruch an, für jeden weiteren Patentanspruch)

CHF 50

Gebühr für die beschleunigte Durchführung der Sachprüfung

(zusätzlich zur Prüfungsgebühr und vor Aufnahme der Sachprüfung zu bezahlen)

CHF 200

 

Fakultative Recherchen

   

Recherche zur schweizerischen Patentanmeldung

CHF 500

Recherche internationaler Art (für schweizerische Erstanmeldungen)

CHF 1312 *)

 

*) CHF 1363 ab 1.4.2024

 

Jahresgebühren

Jahr nach der Anmeldung

4

CHF 100

5

CHF 120

6

CHF 140

7

CHF 160

8

CHF 180

9

CHF 220

10

CHF 260

11

CHF 300

12

CHF 340

13

CHF 400

14

CHF 460

15

CHF 520

16

CHF 600

17

CHF 680

18

CHF 760

19

CHF 860

20

CHF 960

Zuschlag für die verspätete Zahlung einer Jahresgebühr

CHF 50

 

Weitere Gebühren

Weiterbehandlungsgebühr (bei verpasster Frist, Art. 46a Abs. 2 PatG)

CHF 100

Wiedereinsetzungsgebühr (bei verpasster Frist, Art. 15 Abs. 2 PatV)

CHF 500

Einspruchsgebühr (für die Einsprache gegen ein Patent)

CHF 800

 

Ergänzende Schutzzertifikate (ESZ) und pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate (PESZ)

 

Anmeldung

Anmeldegebühr für ein ESZ

CHF 2500

Anmeldegebühr für die Verlängerung eines ESZ

CHF 1500

Anmeldegebühr für ein pädiatrisches ESZ

CHF 3000

 

Jahresgebühren

Jahr nach der Anmeldung

1

CHF 1060

2

CHF 1160

3

CHF 1260

4

CHF 1360

5

CHF 1460

6 (aufgrund der max. Schutzdauer von 5,5 Jahren fällt max. eine halbe

sechste Jahresgebühr an)

CHF 1560

Zuschlag für die verspätete Zahlung einer Jahresgebühr

CHF 50

 

Weitere Gebühren

Widerrufsgebühr (Widerruf der Verlängerung eines ESZ durch einen Dritten)

CHF 800

 

Europäische Patentanmeldungen

Die Anmeldung zum europäischen Patent können Sie bei uns einreichen, Schweizer Domizil vorausgesetzt. Bis zur Erteilung fallen beim Europäischen Patentamt Anmelde-, Recherche-, Benennungs- und Prüfungsgebühren an sowie vom dritten Jahr an Jahresgebühren. Die Erteilung ist ebenfalls gebührenpflichtig.

 

Gebühren des Europäischen Patentamts

 

Nach der Erteilung des Patents bezahlen Sie nationale Jahresgebühren in denjenigen Ländern, in denen Sie das Patent aufrechterhalten wollen.

 

Internationale Patentanmeldungen (PCT)

Eine internationale Patentanmeldung können Sie bei uns einreichen. In diesem Fall ziehen wir bei Ihnen die Anmeldegebühr, die internationale Recherchegebühr sowie die Übermittlungsgebühr ein. Die Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung ist dem Europäischen Patentamt zu bezahlen.

 

Nach der Anmeldung und vorläufigen Prüfung bezahlen Sie Jahresgebühren in denjenigen Ländern, in denen Sie das Patent erlangen und aufrechterhalten wollen.

 

Gebühren PCT-Patentanmeldungen

   

Internationale Anmeldegebühr (bis 30 Seiten inkl. Antragsformular)

CHF 1330

ab der 31. Seite, zusätzlich (pro Seite)

CHF 15

Ermässigungen bei elektronischer Einreichung der Anmeldung:

 

wenn der Antrag zeichenkodiert ist

CHF 200

wenn der Antrag, die Beschreibung, die Ansprüche und die

Zusammenfassung zeichenkodiert sind

CHF 300

Internationale Recherchegebühr

CHF 1710 *)

Übermittlungsgebühr

CHF 100

Zuschlag für verspätete Zahlung:

50% der betreffenden Gebühr(en); mind. 100, max. 665 CHF

 

Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung

EUR 1830

Bearbeitungsgebühr für die internationale vorläufige Prüfung

EUR 183

 

*) CHF 1751 ab 1.4.2024

 

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