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Wer hat die Urheberrechte am Arbeitsergebnis?
Die Urheberrechte hat die Person, die das Werk erschaffen hat. Das gilt auch in Unternehmen: Die Urheberrechte an den bei der Berufsausübung erschaffenen Werken wie Texte, Grafiken oder Zeichnungen stehen dem Arbeitnehmer zu. Will der Arbeitgeber die Rechte beanspruchen, muss er sie sich durch den Arbeitnehmer abtreten lassen. Eine solche Rechtsabtretung wird mit Vorteil im Arbeitsvertrag vereinbart, kann aber auch stillschweigend erfolgen.
Eine Ausnahme sieht das Gesetz für Computerprogramme vor: Allein der Arbeitgeber ist berechtigt, die von den Mitarbeitenden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entwickelten Programme zu nutzen.
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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