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Aktualitäten
Wer hat die Urheberrechte am Arbeitsergebnis?
Die Urheberrechte hat die Person, die das Werk erschaffen hat. Das gilt auch in Unternehmen: Die Urheberrechte an den bei der Berufsausübung erschaffenen Werken wie Texte, Grafiken oder Zeichnungen stehen dem Arbeitnehmer zu. Will der Arbeitgeber die Rechte beanspruchen, muss er sie sich durch den Arbeitnehmer abtreten lassen. Eine solche Rechtsabtretung wird mit Vorteil im Arbeitsvertrag vereinbart, kann aber auch stillschweigend erfolgen.
Eine Ausnahme sieht das Gesetz für Computerprogramme vor: Allein der Arbeitgeber ist berechtigt, die von den Mitarbeitenden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entwickelten Programme zu nutzen.
Aktuelles
02.07.2026 | Weiterbildung, Veranstaltung, Piraterie
Fachtagung zum Thema "Neue Perspektiven auf Konsumentenverhalten, Online-Plattformen und moderne Instrumente der IP-Durchsetzung"
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27.05.2026 |
Strategische Ziele für das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum für 2026–2030
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21.05.2026 |
In memoriam: Paul Brändli
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Agenda
02.07.2026 | Weiterbildung, Veranstaltung, Piraterie
Fachtagung zum Thema "Neue Perspektiven auf Konsumentenverhalten, Online-Plattformen und moderne Instrumente der IP-Durchsetzung"
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28.04.2026 | Patente, Weiterbildung, IGE.IPI
An angehende Patentanwältinnen: Bewerben Sie sich jetzt für das «Candidate Support Programme» 2027 bis 2029
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26.01.2026 | Veranstaltung, IGE.IPI, News
WIPO Global Awards 2026 - Die Preise der Vereinten Nationen für innovative und kreative Unternehmen
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