Widerspruch einlegen

 

Wann Widerspruch einlegen?

Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke eines Mitbewerbers sollten Sie einlegen, wenn Ihre Marken verwechselt werden könnten. Mit anderen Worten: Wenn der Eindruck erweckt wird, dass die betroffenen Waren oder Dienstleistungen vom gleichen Unternehmen (oder von miteinander verbundenen Unternehmen) stammen.

 

Beispiel

 

Die Fahrradhersteller Beltina SA und Bettinna GmbH haben die Marken Beltina und Betinna schützen lassen. Da diese Marken phonetisch und visuell sehr ähnlich sind, könnte der Durchschnittskonsument denken, dass die Fahrräder vom gleichen Unternehmen stammen.

 

Wie vorgehen?

Wird die Eintragung der Marke eines Mitbewerbers auf www.swissreg.ch veröffentlicht, können Sie bei uns innert drei Monaten nach der Veröffentlichung Widerspruch dagegen einlegen. Die entsprechende Gebühr ist innerhalb der gleichen Frist zu bezahlen. Gewinnt Ihr Konkurrent, müssen Sie ihm in der Regel die Anwaltskosten erstatten.

 

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