Neuheit und Priorität

Designschutz für Neues (Art. 2 DesG)

Wenn Sie ein Design erfolgreich anmelden wollen, muss es zum Zeitpunkt der Designanmeldung neu sein. Nicht neu ist es beispielsweise, wenn:

 

  • Sie es vor der Anmeldung an einer Messe oder Ausstellung bereits gezeigt haben,
  • Sie es online oder auf eine andere Art öffentlich gemacht haben,
  • Sie es bereits verkaufen,
  • wenn es auf dem Markt bereits ein identisches Design zu kaufen gibt.

 

Zusätzlich muss ein Design Eigenart aufweisen, d.h., es muss sich in wesentlichen Merkmalen von bekannten Designs unterscheiden. Dritte können die Neuheit oder Eigenart eines Designs jederzeit gerichtlich bestreiten.

 

Neuheitsschonfrist bis 12 Monate (Art. 3 DesG)

Unter gewissen Umständen können Sie bis 12 Monate nach der Veröffentlichung Ihres Designs noch eine Anmeldung tätigen. Klar und einfach sind die Verhältnisse jedoch nur, wenn Sie das Design anmelden, bevor Sie damit an die Öffentlichkeit gehen oder Verhandlungen mit Partnern führen.

 

Priorität bis 6 Monate (Art. 22 und 23 DesG)

Bis maximal 6 Monate ab der ersten Anmeldung können Sie den Schutz dieses Designs auf andere Staaten ausdehnen. Während dieser Zeit bleibt die Neuheit bestehen.

 

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