Ein aktueller Registereintrag – Mehrwert für alle

Als registerführende Behörde halten wir die Angaben zum Rechtsstand eines Patentes aktuell. Patentinhaber sind jedoch selbst dafür verantwortlich, uns Änderungen betreffend Inhaberschaft, Vertretung oder Lizenzvereinbarungen zwecks Eintrag in das Register zu melden.


Während der Geltungsdauer eines Schweizer Patentes kommt es immer wieder zu Änderungen der Inhaberschaft, der Vertretung oder der Lizenznehmer. Es besteht keine Verpflichtung, diese Änderungen dem IGE zu melden. Es empfiehlt sich dennoch, den Registereintrag auf dem neuesten Stand zu halten. Dies zum Beispiel bei:

  • Änderung des Patentinhabers oder von dessen Firmensitz oder Firma;
  • Mandatsänderung des vertretungsberechtigten Patentanwalts;
  • Vergabe von Lizenzen.


Patentinhaber behalten ihre Rechte am Patent unabhängig vom Registereintrag, z. B. auch bei einer Firmenübernahme. Ein aktualisierter Registereintrag schafft jedoch Klarheit. Dies kann die Durchsetzung des Patentes vereinfachen.

Änderungen des Registers sind gebührenfrei.

 

Veröffentlichung der Registerdaten

Veröffentlicht werden die bibliographischen Daten und jene über den Rechtsstand in der Online-Datenbank auf www.swissreg.ch. Bitte beachten Sie, dass Swissreg nicht gleichbedeutend ist mit dem schweizerischen Schutzrechtsregister. Rechtsverbindlich sind lediglich die Einträge im Schutzrechtsregister und von uns ausgestellte Registerauszüge.

 

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