Bundesrat heisst internationalen Designrechtsvertrag gut

13.06.2025 | Medienmitteilung, Design, News

Der neue Designrechtsvertrag der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) soll es für Unternehmen einfacher machen, ihre Designs international anzumelden. Dieser war im vergangenen November von den Mitliedstaaten in Riad verabschiedet worden. Der Bundesrat hat das Abkommen an seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 gutgeheissen.

Der Design Law Treaty (DLT) schreibt unter anderem vor, welche Informationen eine Designanmeldung enthalten muss, welche Angaben erforderlich sind, damit ein Hinterlegungsdatum vergeben wird oder unter welchen Bedingungen die Publikation des Designs aufgeschoben werden kann. Der DLT ermöglicht dadurch ein international harmonisiertes Verfahren für die Anmeldung von Designs. Für Unternehmen wird es dadurch einfacher, ihre Designs im Ausland anzumelden.

 

Der neue Designrechtsvertrag ist vergleichbar mit dem in der Schweiz seit 2008 geltenden Patentrechtsvertrag oder dem Markenrechtsvertrag, der seit 1997 in Kraft ist. Im Vergleich dazu ist das Verfahren im Designrecht international bislang kaum harmonisiert. Das macht eine Anmeldung kompliziert und aufwändig für Unternehmen, die ihre Designs international nutzen und schützen wollen.

 

Die Umsetzung des Designrechtsvertrags erfordert keine Gesetzesänderungen in der Schweiz, er untersteht jedoch dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Genehmigung des DLT vorzulegen.

 

Medienmitteilung des Bundesrats

 

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