Urheberrecht

Was wird geschützt?

Werke der Literatur und Kunst (inklusive Computerprogramme)

Wie entsteht der Schutz?

Automatisch im Moment der Schöpfung

Minimalanforderungen

Geistige Schöpfung der Literatur und Kunst mit individuellem Charakter.

 

Fotografien sind unabhängig vom individuellen Charakter geschützt.

 

Kein Schutz
  • Inhalt (Ideen, Konzepte)
  • Gesetze, amtliche Erlasse
  • Entscheidungen von Behörden
  • Zahlungsmittel
  • Patentschriften
Schutzausnahmen

Privatgebrauch, Zitate, Sicherungskopien, Berichterstattung

Schutzumfang

Definiert durch das konkrete Werk

Schutzdauer

70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (50 Jahre bei Computerprogrammen);

50 Jahre ab Herstellung bei Fotografien ohne individuellen Charakter

Gängige Symbole oder Hinweise

©, «Copyright», «Alle Rechte vorbehalten», «Tous droits réservés» oder ähnliche Anmerkungen (Verwendung fakultativ)

Anmeldegebühr (CH)

Keine

Verlängerung  (CH)

Keine

Besonderheiten

Verwertungsgesellschaften:

SUISA, SUISSIMAGE, ProLitteris, SSA, SWISSPERFORM

 

Im Urheberrechtsgesetz sind zudem die verwandten Schutzrechte der ausübenden Künstler/innen, der Hersteller/innen von Ton- und Tonbildträgern und der Sendeunternehmen geregelt.

 

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