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Schutz im Ausland
Um eine Marke auch im Ausland zu schützen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: Direktanmeldungen in anderen Staaten, Anmeldungen bei regionalen Markenämtern (z.B. beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante) oder internationale Registrierungen nach dem so genannten Madrider System.
Bei internationalen Registrierungen müssen Sie zuerst in der Schweiz eine Marke hinterlegen. Verpassen Sie anschliessend die Prioritätsfrist nicht: Wenn Sie für die Registrierungen in anderen Ländern die Priorität der Schweizer Marke beanspruchen möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihr Gesuch um internationale Registrierung gleichzeitig mit Ihrem nationalen Hinterlegungsgesuch, spätestens jedoch vier Monate danach einzureichen.
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Recherchen
Aktuelles
30.06.2023 | Patente, Marken, Design
Harmonisierung und teilweise Revision der Richtlinien per 1. Juli 2023
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16.06.2023 | Patente, Marken, Design, IGE.IPI
Das IGE vereinfacht die Verwaltung von Schutzrechten mit neuen Online-Services
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Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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