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Schutz im Ausland
Bis maximal sechs Monate ab Ersthinterlegung in einem Land kann der Schutz des Designs auf weitere Länder ausgedehnt werden. Während dieser Zeit bleibt die Neuheit bestehen.
Um Ihr Design auch im Ausland zu schützen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: Internationale Hinterlegungen über die Weltorganisation für geistiges Eigentum, die Hinterlegung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, oder die direkte Anmeldung in anderen Staaten. Beachten Sie unsere Seite «Schutz im Ausland».
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Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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