Abkommen gegen Fälschung und Piraterie (ACTA)

 

Informations- und Konsultationsveranstaltungen

 

3. Informations- und Konsultationsveranstaltung

Nach dem Abschluss der Verhandlungen anfangs Oktober 2010 hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum die interessierten Kreise zu einer 3. Informations- und Konsultationsveranstaltung über ACTA eingeladen. Diese fand am 19. November 2010 statt. Die Diskussionen haben sich auf den finalisierten Text des vorgeschlagenen Abkommens (Stand 15. November 2010) bezogen und waren hauptsächlich den Fragen der Teilnehmer (pdf 117 KB) zu ACTA gewidmet. Diese Sitzung ermöglichte zudem dem Institut, die Teilnehmenden über die nächsten Schritte zu informieren, insbesondere über die formaljuristische Bereinigung des Abkommentexts sowie über die Verfahren im Hinblick auf die Unterzeichnung und Ratifikation des vorgeschlagenen Abkommens durch die Schweiz.

 

2. Informations- und Konsultationsveranstaltung

Eine 2. Informations- und Konsultationsveranstaltung für interessierte Kreise wurde am 14. Juni 2010 in den Räumlichkeiten des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum durchgeführt. Wie an der ersten Informations- und Konsultationsveranstaltung (siehe unten) war der Hauptteil des Treffens den Fragen der Teilnehmer (pdf 126 KB) zu ACTA gewidmet.
Eine weitere Informations- und Konsultationsveranstaltung wird organisiert, sobald das Fortschreiten der Arbeiten es rechtfertigt, spätestens aber vor Ende Jahr.

 

Informations- und Konsultationsveranstaltung vom 14. Januar 2010

Entsprechend der Ankündigung auf seiner Internetseite nach der 5. Verhandlungsrunde, hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum die interessierten Kreise zu einer Informations- und Konsultationsveranstaltung über ACTA eingeladen. Diese fand am 14. Januar 2010 in den Räumlichkeiten des Instituts statt (Tagesordnung, pdf 32 KB).
Anlässlich dieses Treffens hat das Institut die Teilnehmer über den aktuellen Stand der Diskussionen, die im Abkommensentwurf enthaltenen Themen (und diejenigen, welche nicht Teil des Abkommens sind) und allgemein über die Schweizer Position in diesen Verhandlungen informiert. Diese Sitzung ermöglichte zudem dem Institut, Fragen und Sorgen der interessierten Kreise soweit möglich zu beantworten und allfällige Inputs zur Kenntnis zu nehmen. Zu den Fragen der Teilnehmer (pdf 151 KB). Auf entsprechende Anfragen hat das Institut mitgeteilt, dass die Schweiz die Veröffentlichung eines Verhandlungstexts grundsätzlich unterstützt. Diese Position vertritt die Schweiz auch in den diesbezüglichen ACTA-internen Diskussionen, welche nun an jeder Verhandlungsrunde stattfinden. Eine solche Entscheidung bedarf aber der Zustimmung von allen Verhandlungsparteien. Die Schweiz setzt sich für das Zustandekommen eines solchen Konsenses in der ACTA-Gruppe aktiv ein.

 

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