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Schutzrechte abgelaufen?
Schutzrechte sind zeitlich begrenzt. Nur der Markenschutz kann in der Schweiz beliebig oft verlängert werden. Der Patentschutz kann max. 20 Jahre, Designschutz max. 25 Jahre aufrechterhalten werden. Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 50 Jahre bei Computerprogrammen.
Auch ohne eingetragene Schutzrechte sind Sie Fälschern nicht zwingend wehrlos ausgeliefert. Gegebenenfalls steht Ihnen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Seite. Dieses schützt vor allem bei Geschäftsgebaren, die gegen Treu und Glauben oder gegen die guten Sitten verstossen. Unlauter und widerrechtlich sind z.B. Handlungen eines Wettbewerbers, die Verwechslungen mit den Produkten eines anderen herbeiführen und somit die Kunden irreführen können. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann gegen Nachahmung und Nachmachung allenfalls über das UWG vorgegangen werden.
Der Wermutstropfen: Rechte gestützt auf das UWG durchzusetzen ist in der Regel aufwändig und kann kostspielig werden. Registerrechte (Marken-, Patent- und Designrechte) können demgegenüber einfacher durchgesetzt werden.
Aktuelles
Agenda
18.09.2024 | Veranstaltung, Veranstaltungen
Conférence sur le partage de données – 17 octobre 2024
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02.09.2024 | Weiterbildung, IGE.IPI
IP Academy - Neue Informationsdienstleistungen für die Innovationslandschaft Schweiz
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