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Schutz im Ausland
Um Ihre Erfindung auch im Ausland zu schützen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: die direkte Anmeldung im betreffenden Land, die europäische oder die internationale Anmeldung.
Achtung:
- Verpassen Sie beim Ausdehnen des Schutzes auf das Ausland die Prioritätsfrist nicht: Diese 12-monatige Frist beginnt ab Anmeldedatum Ihrer nationalen Patentanmeldung zu laufen. Während dieser Zeit können Sie Ihre Erfindung im Ausland anmelden und dabei das Anmeldedatum Ihrer Erstanmeldung beanspruchen.
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