Das Patent wurde erteilt – was nun?

Mit der Erteilung erhält die angemeldete Erfindung Patentschutz in der Schweiz. Der Patentinhaber kann nun den Patentschutz verteidigen und kommerziell verwerten.


Mit der Erteilung erhält der Patentinhaber eine Urkunde. Die Patentschrift wird im Register eingetragen und auf www.swissreg.ch veröffentlicht.

Nach der Patenterteilung können Sie folgende Themen interessieren:

Nach der Erteilung ist das IGE die einzige zuständige Registerbehörde. Wenn das Europäische Patentamt ein für die Schweiz und Liechtenstein gültiges Patent erteilt hat, meldet es dies automatisch dem IGE. Das Patent wird sodann im Schweizer Register nachgeführt.

Warnung vor gefälschten Gebührenrechnungen:
Es kommt immer wieder vor, dass Ihnen Firmen oder Einzelpersonen unaufgefordert Eintragungen in Register anbieten. Diese Register sind nur von geringem oder gar keinem Wert bzw. sie existieren gar nicht. Das Gleiche gilt für Angebote, die Ihre Erfindung verwerten oder im Ausland anmelden wollen. Wir empfehlen Ihnen, gegenüber solchen Angeboten zurückhaltend zu sein.

 

WIPO Schieds- und Mediationszentrum


Mediation für Streitigkeiten in den Bereichen Geistiges Eigentum und Technologien in der Schweiz. Das Schieds- und Mediationszentrum der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO Zentrum) bietet privaten Parteien Mediation, Schiedsverfahren und Gutachterverfahren an, damit sie ihre geschäftlichen Streitigkeiten im In- wie auch im Ausland effizient beilegen können. Das WIPO Zentrum ist international tätig und spezialisiert auf Streitigkeiten in den Bereichen Geistiges Eigentum (IP) und Technologien. Es legt besonderes Augenmerk auf die Optimierung der Zeit und Kosten für seine Prozesse.

 

 

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