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Schutz verlängern
Maximal 25 Jahre
Alle 5 Jahre laden wir Sie mit dem Zusenden einer neuen Rechnung ein, den Schutz um weitere 5 Jahre zu verlängern. Ein Design ist maximal 25 Jahre lang schützbar.
Schutzdauer und Verlängerung der Schutzperiode
Der Schutz besteht vom Anmeldedatum an für eine erste Schutzperiode von fünf Jahren. Sie als Anmelder erhalten von uns rechtzeitig bevor der Designschutz erlischt die Rechnung für die nächste Schutzperiode. Bezahlen Sie diese nicht, so erlischt Ihr Designschutz. Die Verlängerungsgebühr entspricht übrigens für alle Schutzperioden der Grundgebühr.
Zuschlagsgebühr und Weiterbehandlung bei verpasster Zahlung
Haben Sie versehentlich die Rechnung nicht bezahlt? Eventuell können Sie dies nachholen und Ihren Design-Schutztitel weiter aufrechterhalten. Es entstehen Ihnen jedoch zusätzliche Kosten. Fragen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind.
Eine Warnung vor zugesandten Rechnungen
Nicht nur wir schicken Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Design-Eintragung Rechnungen zu. Unaufgefordert erhalten Sie möglicherweise auch Rechnungen von privaten Firmen oder Einzelpersonen. Diese sind verschleierte Offerten für Registereinträge, Verwertungs-, Schutzausdehnungs- oder Verlängerungsdienstleistungen. Für Ihren Design-Schutz in der Schweiz sind sie nutzlos. Bitte prüfen Sie vor dem Zahlen von Rechnungen den Absender genau.
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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