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Schweizerkreuz
Das Schweizerkreuz kann für die Kennzeichnung von Schweizer Waren verwendet werden. Diese müssen jedoch tatsächlich und nachweislich aus der Schweiz stammen. Das Schweizerkreuz darf beispielsweise auf einem Mineralwasser aus einer Schweizer Quelle oder auf in der Schweiz hergestellten Uhren angebracht werden. Der Gebrauch des Schweizerkreuzes auf Waren aus dem Ausland ist hingegen weiterhin rechtswidrig.
Der Gebrauch des Schweizerkreuzes bleibt verboten, wenn er geeignet ist, angebliche Beziehungen zur Eidgenossenschaft vorzutäuschen.
Auf bestimmten Waren und für bestimmte Dienstleistungen (insbesondere aus dem medizinischen Bereich) darf das Schweizerkreuz nicht verwendet werden, wenn es mit dem Zeichen des Roten Kreuzes verwechselt werden könnte.

Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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