Ziehen Sie Nutzen aus Ihrem Patent

Patentinhaber haben das exklusive Recht, die patentierte Erfindung zu verwerten. Aus diesem Recht können sie einen Nutzen ziehen. Ein Patent garantiert jedoch keinen Erfolg. Es ist bloss das Recht, die Früchte für die Erfindungs- und Entwicklungsarbeit zu ernten.


Ob und wie eine Erfindung genutzt werden darf und kann, regelt nicht das Patent. Andere Gesetze und Verordnungen, geltendes Recht oder auch die technischen Umsetzungsmöglichkeiten setzen Grenzen. Beispiele: Unabhängig vom Patent muss etwa eine Substanz zunächst als Medikament zugelassen werden, bevor Sie Ihre Erfindung als Arznei verkaufen dürfen. Auch ist es denkbar, dass Ihre Erfindung die Funktion einer bestimmten Maschine verbessert. Solange diese Maschine jedoch auch durch Patente anderer geschützt ist, sind deren Rechte zu beachten.

Ein Patent stellt immer einen wirtschaftlichen Wert dar. Diesen Wert zu nutzen oder zu erwirtschaften, ist dem Patentinhaber vorbehalten.

  • Nutzen Sie Ihre Erfindung gewerblich. Der Gewinn, den Sie durch den Verkauf Ihrer patentgeschützten Produkte oder durch ihre innovative Dienstleistung erwirtschaften, entschädigt Sie für Mühen und Kosten während der Entwicklung. Nachahmern und Trittbrettfahrern können Sie dies verwehren. So setzen Sie sich von Ihren Konkurrenten ab.
  • Lassen Sie andere Ihre Erfindung gewerblich nutzen. Etablierte Unternehmen oder Start-ups können ein wirtschaftliches Interesse an Ihrem Patent haben. Sie können eine oder mehrere Lizenzen vergeben. Manche verkaufen oder vererben auch ihr Patent.


Lizenzvereinbarungen mit Dritten sollten Sie sorgfältig aushandeln und abfassen. Dabei helfen kann Ihnen ein auf Lizenzverhandlungen und Lizenzen spezialisierter Anwalt, den Sie z.B. über die Webseiten des Schweizerischen Anwaltsverbandes oder der Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz finden.

 

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