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Schutzvoraussetzungen
Das schweizerische Designgesetz nennt sowohl die Schutzvoraussetzungen (Art. 2 DesG) als auch die Ausschlussgründe (Art. 4 DesG) für ein Design.
Damit Sie Ihr Design schützen lassen können, muss Ihre Kreation
- neu und
- noch nicht öffentlich bekannt sein
- sowie sich in seiner Eigenart von bestehenden Gestaltungen in wesentlichen Punkten genügend unterscheiden.
Ihre Kreation darf nicht
- gesetzeswidrig sein,
- gegen die guten Sitten verstossen und
- nur Merkmale umfassen, welche allein durch die technische Funktion gegeben sind.
Wir prüfen die Ausschlussgründe mit Ausnahme der technischen Funktion, für die Schutzvoraussetzungen sind Sie verantwortlich.
Aktuelles
Agenda
18.09.2024 | Veranstaltung, Veranstaltungen
Conférence sur le partage de données – 17 octobre 2024
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02.09.2024 | Weiterbildung, IGE.IPI
IP Academy - Neue Informationsdienstleistungen für die Innovationslandschaft Schweiz
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