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Schutzvoraussetzungen
Das schweizerische Designgesetz nennt sowohl die Schutzvoraussetzungen (Art. 2 DesG) als auch die Ausschlussgründe (Art. 4 DesG) für ein Design.
Damit Sie Ihr Design schützen lassen können, muss Ihre Kreation
- neu und
- noch nicht öffentlich bekannt sein
- sowie sich in seiner Eigenart von bestehenden Gestaltungen in wesentlichen Punkten genügend unterscheiden.
Ihre Kreation darf nicht
- gesetzeswidrig sein,
- gegen die guten Sitten verstossen und
- nur Merkmale umfassen, welche allein durch die technische Funktion gegeben sind.
Wir prüfen die Ausschlussgründe mit Ausnahme der technischen Funktion, für die Schutzvoraussetzungen sind Sie verantwortlich.
Aktuelles
30.06.2023 | Patente, Marken, Design
Harmonisierung und teilweise Revision der Richtlinien per 1. Juli 2023
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16.06.2023 | Patente, Marken, Design, IGE.IPI
Das IGE vereinfacht die Verwaltung von Schutzrechten mit neuen Online-Services
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Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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