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Lehrer und Schüler sind auch Rechteinhaber
Lehrpersonen und Schüler sind nicht nur Nutzer, sie schaffen auch eigene Werke (Arbeitsblätter für den Unterreicht, Schüleraufsätze etc.) oder führen Werke wie Theaterstücke auf. Damit werden sie zu Rechteinhabern. Sie müssen deshalb einverstanden sein, wenn die Schule ihre Werke, wie beispielsweise Zeichnungen, auf der Website der Schule zeigen möchte. Arbeitsverträge der Lehrpersonen oder Studienreglemente können allerdings Bestimmungen enthalten, dass die Rechte an den Werken von Lehrern und Schülern an die Schule abgetreten werden.
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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