Wie kann ich mich gegen eine Rechtsverletzung wehren?

Als Inhaber von Urheber- und verwandten Schutzrechten können Sie sowohl auf zivilprozessualem als auch auf strafrechtlichem Weg die Beachtung Ihrer Rechte einfordern. In beiden Fällen entscheidet der zuständige Richter, ob eine Verletzung Ihrer Rechte vorliegt oder nicht. Es ist in der Regel sinnvoll, vor dem Gang zum Gericht das Gespräch mit der «Gegenpartei» zu suchen. Möglicherweise können Sie sich einigen und so den aufwändigen und teuren Gerichtsweg vermeiden.

 

Bei Urheberrechtsverletzungen auf dem Internet reicht es i.d.R aus, dem Hosting Provider eine Mitteilung zukommen zu lassen, dass der öffentlich zugänglich gemachte Inhalt einer seiner Kunden unzulässig sei. Der Hosting Provider wird dann die notwendigen Schritte gemäss Branchenregelung ergreifen. Die Mitteilung an den Hosting Provider soll gemäss Branchenregelung folgenden Inhalt aufweisen:

 

(a) Name und Adresse des Absenders;

(b) Begründung der besonderen Betroffenheit des Absenders (ausgenommen Offizialdelikte);

(c) URL der beanstandeten Seite bzw. Unterseite;

(d) genaue Bezeichnung der behaupteten unzulässigen Inhalte und

(e) Begründung der Unzulässigkeit der Inhalte.

 

Werden Ihre Rechte im Internet verletzt, wissen Sie in der Regel nicht, wer genau hinter der Verletzung steht. Sie dürfen die im Zusammenhang mit der Verletzung benutzten IP-Adressen aufzeichnen, um diese den Strafbehörden im Rahmen eines Strafantrags zu übergeben. Dabei sind auch die Vorgaben des Datenschutzgesetzes (DSG) und die Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu beachten. Die Strafbehörden entscheiden über das weitere Vorgehen und können über die IP-Adresse den Anschlussinhaber identifizieren.

 

Wir empfehlen, die Sachlage und das weitere Vorgehen mit einem Anwalt zu besprechen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Sie finden die entsprechenden Personen z. B. über die Suchmaschinen des Schweizerischen Anwaltsverbandes oder der Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz.

 

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