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Kosten und Gebühren
Internationale Registrierung gemäss Madrider Abkommen und Protokoll
Stand 1. Januar 2020
Registrierung | ||
---|---|---|
Bearbeitungsgebühr des Instituts (nationale Gebühr) | CHF | 100 |
Individuelle Gebühren | ||
---|---|---|
Für die unten aufgeführten Vertragsparteien ist eine individuelle Gebühr geschuldet:
Antigua Barbuda . Arabische Republik Syrien . Australien . Bahrain . BES Inseln . Brasilien . Brunei Darussalam . Curaçao . Dänemark . Estland . Europäische Union . Finnland . Gambia . Georgien . Ghana . Griechenland . Grossbritannien . Indien . Indonesien . Irland . Island . Israel . Japan . Kambodscha . Kanada . Kolumbien . Laos . Malaysia . Mexiko . Neuseeland . Norwegen . OAPI . Oman . Philippinen . Republik Korea (Süd-Korea) . Sambia . Samoa . Schweden . Singapur . St-Martin . Thailand . Tunesien . Türkei . Turkmenistan . Usbekistan . Vereinigte Staaten von Amerika . Zimbabwe
Bitte beachten Sie, dass die individuellen Gebühren häufigen Änderungen unterworfen sein können. |
Benennung nach der internationalen Registrierung | ||
---|---|---|
Grundgebühr | CHF | 300 |
Ergänzungsgebühr für jedes benannte Land (Abkommen oder Protokoll), ausgenommen für bestimmte Vertragsparteien des Madrider Protokolls, welche eine individuelle Gebühr verlangen – siehe Liste hier oben | CHF | 100 |
Änderungen | ||
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Vollständige oder teilweise Übertragung | CHF | 177 |
Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses | CHF | 177 |
Änderung des Namens und/oder der Adresse des/der Inhabers/in für eine oder mehrere Marken des/der gleichen Inhabers/in, wenn die gleiche Änderung gleichzeitig beantragt wird | CHF | 150 |
Eintragung oder Änderung der Eintragung einer Lizenz | CHF | 177 |
Erneuerung | ||
---|---|---|
Kann nicht über das Institut abgewickelt werden. Der Antrag muss direkt bei der WIPO gestellt werden. |
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