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Wo gilt ein Patent?
Der Patentschutz gilt in dem Land, in dem ein Patent eingetragen und in Kraft ist. Eine Ausnahme: Ein Schweizer Patent gilt aufgrund eines Patentzusammenarbeitsvertrags auch in Liechtenstein.
Wo die Erfindung nicht geschützt ist, dürfen Dritte grundsätzlich frei auf die Erfindung zugreifen.
Ihre nur in der Schweiz geschützte Saftpresse darf in Frankreich also von anderen hergestellt werden. Ein Import in die Schweiz bleibt jedoch Ihnen vorbehalten: Sie können diesen verbieten oder zum Beispiel gegen Zahlung einer Lizenzgebühr erlauben.
Wollen Sie Ihre Erfindung in weiteren Ländern schützen, müssen Sie sie dort rechtzeitig zum Patent anmelden. Sie können dazu Ihre Erfindung in der Schweiz anmelden und den Schutz danach auf weitere Länder ausdehnen. Oder Sie wählen ein internationales Anmeldeverfahren.
- Handeln Mitbewerber unlauter, kann u. U. das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb helfen.
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