Offenlegung – die Publikation der Patentanmeldung

18 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum veröffentlichen wir die Patentanmeldung auf www.swissreg.ch. Die Anmeldung wird damit Dritten zugänglich. Das ist die sog. Offenlegung.


Mit der Offenlegung wird Ihre zum Patent angemeldete Erfindung publik. Die Offenlegung folgt internationalen Standards und enthält:


Die Schweizer Offenlegungsschrift wird auf www.swissreg.ch publiziert. Der Patentanmelder erhält die Offenlegungsschrift postalisch.

Die Offenlegung einer Schweizer Patentanmeldung erfolgt nicht, falls

  • die Anmeldung bis 17 Monate ab Prioritätsdatum definitiv zurückgezogen oder zurückgewiesen wurde oder falls
  • im Rahmen der beschleunigten Sachprüfung ein Schweizer Patent bereits innerhalb der 18 Monate ab Prioritätsdatum erteilt und veröffentlicht wurde.

 

Behandeln Sie Ihre Erfindung bis zur Offenlegung im Zweifel vertraulich. Dies gibt Ihnen Spielraum mit Blick auf mögliche Folgeanmeldungen.

 

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