Wie viel kostet der Patentschutz?

Die Gebühren für ein Patent machen gewöhnlich nur einen Teil der Gesamtkosten für den Patentschutz aus: Oft kommen weitere Aufwände dazu, z. B. für die Hilfe durch Spezialisten, für Recherchen oder für die Vertretung bei anderen Ämtern.

 

Zu den Gebühren für ein Schweizer Patent zählen:

Gebühren für die Anmeldung, Prüfung und Erteilung eines Patents

  • Anspruchsgebühren: ab dem elften Patentanspruch für jeden zusätzlichen Patentanspruch

 

Die fakultative Recherche zur schweizerischen Patentanmeldung ist ebenfalls gebührenpflichtig.

 

Jahresgebühren

  • Zur Aufrechterhaltung des Patents sind ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldedatum Jahresgebühren zu bezahlen. Sie werden unabhängig davon fällig, ob sich der Antrag noch in der Prüfung befindet oder das Patent bereits erteilt ist.
 

Zu den Gebühren für ein Schweizer Patent zählen:

Gebühren für die Anmeldung, Prüfung und Erteilung eines Patents

  • Anmeldegebühr: darin inbegriffen sind bis zu 15 Patentansprüche
  • Anspruchsgebühren: ab dem 16. Patentanspruch für jeden zusätzlichen Patentanspruch
  • Recherchegebühr
  • Prüfungsgebühr für die teilweise Sachprüfung; gegebenenfalls zusätzliche Gebühr für die vollständige Sachprüfung
  • Gebühr für die vorgezogene Durchführung der vollständigen Sachprüfung (optional)
  • Gebühr für die Beschleunigung  des Patenterteilungsverfahrens (optional)

 

 

Jahresgebühren

  • Zur Aufrechterhaltung der Patentanmeldung oder des Patents sind ab dem dritten Jahr nach dem Anmeldedatum Jahresgebühren zu bezahlen. Diese werden unabhängig davon fällig, ob sich eine Anmeldung noch in der Prüfung befindet oder das Patent bereits erteilt ist.
 

Zu den weiteren Kosten können kommen:

 

Übersicht über die wichtigsten Gebühren in den schweizerischen, europäischen und internationalen Patentverfahren

 

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