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Sie befinden sich auf dem Portal für Fachleute, die im Bereich des Geistigen Eigentums arbeiten. Hier finden Sie Direktzugänge zu allen notwendigen Hilfsmitteln.
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Ein Patent kann angefochten werden
Sie sind der Meinung, jemand möchte Sie ungerechtfertigt zu Lizenzzahlungen zwingen? Behindert Sie ein aktuell gültiges Patent in Ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder Ihren Entwicklungsvorhaben? Klären Sie den technischen Sachverhalt und fragen Sie um Rat. Nicht jede Forderung ist gerechtfertigt. Patente können angefochten werden.
Nichtigkeitsklage
Jedes gültige Patent kann vor Gericht angefochten werden. In der Schweiz ist hierfür das Bundespatentgericht zuständig. Eine Anfechtung muss begründet sein. Unter anderem kann ein Gericht ein Patent (oder Teile davon) für nichtig erklären, wenn:
- die Erfindung bei der Anmeldung nicht neu oder erfinderisch war. Wenn der Kläger Dokumente besitzt, die beweisen, dass die Erfindung des angefochtenen Patents für den Fachmann naheliegend war, hat die Klage Aussicht auf Erfolg.
- die Erfindung im Patent nicht derart dargelegt ist, dass eine Fachperson sie ausführen oder umsetzen kann. Man spricht von mangelnder Offenbarung. Ebenso kann der Kläger argumentieren, dass wesentliche Bestandteile oder Schritte der Erfindung in der Patentschrift weder erwähnt noch naheliegend sind.
Patentrecherchen
Eine Recherche kann Aufschluss über die Rechtsbeständigkeit eines Patents liefern. Sie können sich mit einer Recherche auch einen ersten Überblick verschaffen oder allenfalls eine Recherche zur schweizerischen Patentanmeldung beantragen.
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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