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- Patente: Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen
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Schweizerwappen
Das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist Ausdruck der staatlichen Macht und Würde und somit ein geschütztes öffentliches Zeichen. Seit Inkrafttreten des revidierten Wappenschutzgesetzes ist sein Gebrauch der Eidgenossenschaft vorbehalten.
Marken für Dienstleistungen, die ein Schweizerwappen oder ein damit verwechselbares Zeichen enthalten und vor dem 18. November 2009 angemeldet oder eingetragen wurden, konnten bis 31.12.2018 ein Weiterbenutzungsrecht beantragen. Voraussetzung dafür war das Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses.

Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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