Patentansprüche

Patentansprüche sind knapp und klar formulierte Angaben, die erklären, worin die Erfindung besteht und welcher Schutz beansprucht wird. Sie definieren die Erfindung im rechtlichen Sinne.


Zu unterscheiden ist zwischen unabhängigen und abhängigen Patentansprüchen.

 

Unabhängige Patentansprüche

Jede Patentanmeldung umfasst mindestens einen unabhängigen Patentanspruch. Dieser bezeichnet alle Merkmale, die ein Erzeugnis oder ein Verfahren mindestens aufweisen muss, um der Erfindung zu entsprechen. Ein unabhängiger Patentanspruch gliedert sich üblicherweise in

  • den Oberbegriff aus
    • einer Bezeichnung des Erfindungsgegenstandes
    • denjenigen Merkmalen, welche die Erfindung mit dem Stand der Technik gemein hat
  • den kennzeichnenden Teil mit
    • denjenigen Merkmalen, die zur Lösung der Aufgabe erforderlich sind.

Das Gesetz lässt mehrere unabhängige Patentansprüche in einem Patent nur zu, wenn eine gemeinsame erfinderische Idee erkennbar ist.

 

Abhängige Patentansprüche

Abhängige Ansprüche präzisieren Zusatzmerkmale, die über die notwendigen, wesentlichen Merkmale hinausgehen. Sie beziehen sich immer auf einen unabhängigen Anspruch. Damit übernehmen sie automatisch die wesentlichen Merkmale der Erfindung.

 
 

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