Leistungsschutz für Medien: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Medienunternehmen sollen für die Nutzung ihrer journalistischen Leistungen durch grosse Onlinedienste eine Vergütung erhalten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 die Botschaft zum neuen Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen ans Parlament überwiesen.

 

Die öffentliche Debatte ist ein wichtiger Bestandteil von Demokratien. Mit der Digitalisierung hat sich diese zunehmend ins Internet verlagert. Die Angebote von Suchmaschinen, sozialen Medien und Multimedia-Plattformen basieren dabei weitgehend auf den journalistischen Leistungen klassischer publizistischer Medien. Aufgrund ihrer Kürze sind die verwendeten Text- und Bildvorschauen (sogenannte Snippets) bisher nicht durch das Urheberrecht geschützt. Daher erhalten Medienunternehmen und Medienschaffende von den Anbietern der Onlinedienste bisher keine Vergütung für die Nutzung ihrer Leistungen. 


Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass grosse Onlinedienste den Medienunternehmen für die Nutzung von Snippets eine Vergütung entrichten. Journalistinnen und Journalisten sollen an dieser Vergütung angemessen beteiligt werden. Vergütungspflichtig wären ausschliesslich Onlinedienste, die eine durchschnittliche Zahl von Nutzerinnen und Nutzern von mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen. Die Verwertung der Rechte an den Medieninhalten soll kollektiv über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen.


In der Vernehmlassung wurde die vorgeschlagene Umsetzung tendenziell begrüsst, in der Sache ist die Einführung eines Leistungsschutzes für Medienunternehmen aber umstritten.

 

Berücksichtigung künstlicher Intelligenz

Die Nutzung von KI im Medienbereich ist im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht behandelt. Sie ist Gegenstand der Motion Gössi «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch», die der Bundesrat zur Annahme empfohlen hat. 

 
 

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