Häufige Fragen zum elektronischen Empfang von Schreiben des IGE

 

Kann ich die Korrespondenz des IGE elektronisch empfangen?

 

Ja, wir können Ihnen sämtliche Schreiben in den Schutzrechtsverfahren elektronisch zustellen. Melden Sie uns bei der Anmeldung einer Marke, eines Patents, eines Designs oder beim Gesuch für ein ergänzendes Schutzzertifikat bitte mit, dass Sie die Korrespondenz zu diesem Verfahren ausschliesslich elektronisch empfangen wollen. Der Versand der Schreiben erfolgt in diesem Fall als signierte E-Mail oder über eine der beiden dafür vorgesehenen Zustellplattformen IncaMail oder PrivaSphere. Beachten Sie bitte, dass kein paralleler Postversand vorgesehen ist.


Die Empfangsart lässt sich auf Ihren Wunsch pro Verfahren anpassen. Zudem ist es auch möglich, die elektronische Übermittlung zu einem späteren Zeitpunkt zu beantragen.

 

Wie melde ich mich für die elektronsiche Übermittlung von IGE-Schreiben an?

 
  1. Registrieren Sie sich bei IncaMail oder PrivaSphere
    Zunächst benötigen Sie ein Benutzerkonto auf einer vom Bund zertifizierten Zustellplattform: IncaMail oder PrivaSphere
     
  2. Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse in das eGov-Teilnehmerverzeichnis ein
    Damit Sie die Schreiben des IGE elektronisch erhalten können, ist der Eintrag der E-Mail-Adresse des Empfängers in das eGov-Teilnehmerverzeichnis zwingend nötig. Das eGov-Teilnehmerverzeichnis ist das Verzeichnis der für den elektronischen Behördenverkehr zugelassenen E-Mail-Adressen. Der Eintrag erfolgt über die von Ihnen ausgewählte Zustellplattform und beinhaltet u. a. eine Verifizierung der von Ihnen angegebenen postalischen Adresse.

    Nachfolgend finden Sie kurze Anleitungen für die von Ihnen gewählte Zustellplattform:
    IncaMail: Anleitung Aufnahme ins eGov-Teilnehmerverzeichnis via IncaMail
    PrivaSphere: Anleitung Aufnahme ins eGov-Teilnehmerverzeichnis via PrivaSphere
     
  3. Antrag beim IGE für die elektronische Übermittlung
    Bitte teilen Sie uns anschliessend mit, für welche Verfahren oder Schutztitel Sie zukünftig die elektronische Übermittlung wünschen.

    Ist Ihre E-Mail-Adresse bereits im eGov-Teilnehmerverzeichnis hinterlegt, beantragen Sie die elektronische Übermittlung direkt auf dem Anmeldeformular oder über e-trademark, oder schicken Sie uns einen Antrag per E-Mail an eine ekomm-Adresse.

Damit wir Ihnen die Sendungen elektronisch zustellen können, ist dieses Vorgehen unumgänglich. Solange nicht alle Anforderungen erfüllt sind, werden wir Ihnen die Schreiben weiterhin per Post senden.

 

Gibt es Besonderheiten im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung?

 

Die Sendungen werden entsprechend ihrer Deklaration unterschiedlich zugestellt:

 

Abholung von eingeschriebenen Sendungen des IGE

Sobald die elektronische Übermittlung von Schreiben des IGE für die gewünschten Verfahren eingerichtet ist, erhalten Sie die eingeschriebenen Sendungen nur noch elektronisch als eGov Einschreiben.

Die eingeschriebenen Sendungen stehen Ihnen während sieben Tagen zur Abholung (Download) auf der von Ihnen ausgewählten Zustellplattform zur Verfügung. Sie erhalten jeweils eine Abholungseinladung per E-Mail. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Sendung als nicht abgeholt. Das IGE erhält in diesem Fall eine entsprechende Rückmeldung Ihrer Zustellplattform.

Bitte beachten Sie: Nichtabgeholte Sendungen stehen nach Ablauf der Abholfrist nicht mehr auf der von Ihnen gewählten Zustellplattform zur Verfügung.

 

Alle übrigen Schreiben

Alle Sendungen, die wir Ihnen nicht eingeschrieben senden, wie z. B. Bestätigungen von Registeränderungen, erhalten Sie direkt als signierte E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

 

Zustellung grosser Sendungen des IGE via Download-Link

Ist ein Schreiben des IGE grösser als 5 MB, senden Ihnen per Mail einen Link auf die Datenaustauschplattform des IGE, von der Sie das Dokument herunterladen können.

 

Ich finde die angekündigte Sendung auf meiner Zustellplattform nicht. Was mache ich falsch?

 

Falls Sie eine Sendung des IGE nicht in der dafür vorgesehenen Abholfrist von sieben Tagen von Ihrer Zustellplattform herunterladen, steht Ihnen diese Sendung danach nicht mehr zur Verfügung. Gleich wie bei eingeschriebenen Briefen gelten diese Sendungen trotzdem als zugestellt. Nehmen Sie in so einem Fall unbedingt mit uns Kontakt auf, um keine Fristen im Verwaltungsverfahren zu verpassen.

 

Ich möchte meine Schreiben weiterhin bzw. wieder per Post erhalten. Ist das möglich?

 

Falls Sie keine elektronische Zustellung der IGE-Schreiben (mehr) wünschen oder falls wir die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse nicht im eGov-Teilnehmerverzeichnis finden, erfolgt der Versand der IGE-Schreiben an Sie weiterhin per Post.

 

Haben Sie Fragen zu den Eingabewegen an das IGE?

Wir haben für Sie auch die häufigen Fragen zur Eingabe per E-Mail zusammengestellt.

 

 

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