Elektronische Eingabe per E-Mail

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) akzeptiert im Rahmen der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren auch Eingaben, die per E-Mail eingehen.

 

Das IGE definiert je Schutzrecht für welche Bereiche und Verfahren die elektronische Eingabe per E-Mail rechtlich verbindlich ist. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.


Für Ihre Eingabe verwenden Sie bitte ausschliesslich eine der folgenden E-Mail-Adressen:

 

Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail mit einer E-Mail, die eine digital signierte Bestätigung enthält; in dieser ist das Eingangsdatum beim IGE festgehalten. Ein Ausbleiben der Bestätigungs-Mail bedeutet, dass wir Ihre E-Mail nicht erhalten haben. Senden Sie uns in diesem Fall Ihre fristwahrende Eingabe unbedingt nochmals per Post.

 

Internationale Patentanmeldungen (PCT-Anmeldungen) können Sie nicht per E-Mail einreichen. Bitte stellen Sie uns die Unterlagen per Post zu oder verwenden Sie das ePCT-Portal der WIPO.

 

Empfangen von IGE-Schreiben

Auch wenn Sie Ihre Eingaben per E-Mail schicken, senden wir Ihnen die formelle Korrespondenz per Post zu. Dazu gehören sämtliche Schreiben, die in Zusammenhang mit einem hängigen Verwaltungsverfahren stehen, insbesondere sämtliche Verfügungen.

Sie haben aber die Möglichkeit, pro Schutztitel und Verfahren die elektronische Übermittlung zu beantragen und alle IGE-Schreiben elektronisch zu empfangen.

 

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