Elektronische Eingabe per E-Mail

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) akzeptiert im Rahmen der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren auch Eingaben, die per E-Mail eingehen.

 

Das IGE definiert je Schutzrecht für welche Bereiche und Verfahren die elektronische Eingabe per E-Mail rechtlich verbindlich ist. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.


Für Ihre Eingabe verwenden Sie bitte ausschliesslich eine der folgenden E-Mail-Adressen:

 

Der Eingang Ihres E-Mails wird Ihnen durch ein E-Mail des IGE, das eine digital signierte Bestätigung enthält, mitgeteilt. In der Bestätigung ist das Eingangsdatum beim IGE festgehalten. Für fristwahrende Eingaben bedeutet ein Ausbleiben des Bestätigungs-E-Mails, dass das IGE Ihr E-Mail nicht erhalten hat. Senden Sie in diesem Fall Ihre fristwahrende Eingabe unbedingt nochmals per Post an das IGE.


Für andere Bereiche oder Verfahren erlangen Eingaben per E-Mail erst dann Rechtsgültigkeit, wenn Sie wie bisher die entsprechenden Dokumente per Post nachreichen. Details dazu erhalten Sie unter Eingabewege in den Verfahren.

 

Empfangen von IGE-Schreiben

Auch bei Eingaben, die per E-Mail getätigt werden, erfolgt die formelle Korrespondenz des IGE per Post. Dazu gehören sämtliche Schreiben des IGE, die in Zusammenhang mit einem hängigen Verwaltungsverfahren stehen, insbesondere sämtliche Verfügungen.

Im Bereich Marken haben Sie zudem die Möglichkeit, pro Schutztitel und Verfahren eine elektronische Übermittlung zu beantragen. Das heisst, dass Sie die IGE-Schreiben dann elektronisch empfangen.

 

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