Häufige Fragen zur elektronischen Eingabe per E-Mail

 

Kann ich Anträge einfach per E-Mail an das IGE stellen?

 

Wenn Sie elektronische Eingaben an eine der folgenden E-Mail-Adressen einreichen, können Sie die meisten Anträge direkt im E-Mail stellen:

 

Beachten Sie aber, dass Sie auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen bei bestimmten Eingaben dem IGE eine unterzeichnete Kopie des Antrags und/oder Kopien weiterer Beweisdokumente einreichen müssen. Diese Eingaben sind somit nur vollständig, wenn die entsprechenden Dokumente dem Eingabe-E-Mail als Dateien angefügt sind. Zum Beispiel:

  • Anträge auf Markenteilung sind zu unterschreiben und mit dem Eingabe-E-Mail als PDF einzureichen
  • Anträgen auf Übertragung eines Schutzrechts ist eine Übertragungsbescheinigung als Datei anzufügen
  • Das Zurückziehen einer Patentanmeldung, der Verzicht auf das Patent, der teilweise Verzicht auf das Patent, der Verzicht auf das Ergänzende Schutzzertifikat (ESZ) und die Einreichung oder Berichtigung der Erfindernennung sowie der Verzicht des Erfinders auf Nennung bedürfen weiterhin einer Unterschrift und können daher per E-Mail nur als PDF-Beilage eingereicht werden
 

Muss ich Beilagen auch per E-Mail in mehreren Exemplaren einreichen, wenn dies auf dem Postweg so vorgesehen ist?

 

Nein, es reicht, wenn Sie die Beilagen (z. B. technische Unterlagen zu Patentanmeldungen) in einem Exemplar mitsenden.

 

Muss ich irgendeine Zusatzsoftware installieren?

 

Nein, Sie können direkt aus Ihrem Mailprogramm Eingabe an die E-Mail-Adressen tm.adminnot shown@ekomm.ipito make life hard for spam bots.ch, patent.adminnot shown@ekomm.ipito make life hard for spam bots.ch, design.adminnot shown@ekomm.ipito make life hard for spam bots.ch, copyright.adminnot shown@ekomm.ipito make life hard for spam bots.ch und origin.adminnot shown@ekomm.ipito make life hard for spam bots.ch einreichen. Wenn Sie Ihre Eingaben jedoch verschlüsselt einreichen wollen, müssen Sie vorher das entsprechende Sicherheitszertifikat herunterladen und importieren.

 

Welche technischen Vorgaben muss ich beachten?

 

Die technischen Vorgaben sind in den Nutzungsbedingungen zur elektronischen Eingabe per E-Mail ans IGE festgelegt.

 

Wie kann ich die Hashwerte meiner Beilagen überprüfen?

 

Mit dem Bestätigungsmail erhalten Sie eine Übersicht als PDF in dem die Hashwerte und Grössen der Anhänge aufgeführt sind. Sie können folgendermassen prüfen, ob Ihre Anhänge korrekt und unverändert beim IGE eingetroffen sind: Berechnen Sie auf Ihrem Computer für alle Anhänge den Hashwert und vergleichen Sie diese mit der in der Übersicht angegebenen Werten.


Die Hashwerte können Sie mit einem kleinen Programm berechnen. Informationen zu dieser Software erhalten Sie in der Anleitung zur Installation und Nutzung von md5deep. Verwenden Sie für die Berechnung den Hash-Algorithmus SHA-256 (sha256deep.exe).

 

Was muss ich bei der Verwendung einer digitalen Signatur beachten?

 

Das IGE verlangt keine digitale Signatur des Eingabe-E-Mails oder einzelner Beilagen als Gültigkeitserfordernis. Fall Sie Ihre Eingabe dennoch signieren wollen, benötigen Sie eine eigene digitale Signatur. Entsprechende Signaturen können bei diversen Anbietern erworben und in Ihrem Mailsystem installiert werden.


Wählen Sie nun bei der Mailerstellung «Signieren» aus. Ihre Eingabe wird mit Ihrer persönlichen digitalen Signatur versehen und an das IGE übermittelt. Die Korrektheit der Signatur wird automatisch durch den Maileingang geprüft. Fehlerhafte Eingaben per E-Mail werden gelöscht. Sie als Absender werden in dem Fall über die Löschung via E-Mail informiert.

 

Wie geht das mit dem Verschlüsseln?

 

Beachten Sie bitte, dass Sie für den Versand von verschlüsselten Eingaben zunächst eine eigene digitale Signatur benötigen, die zusätzlich auch zur Verschlüsselung von E-Mails geeignet sein muss. Entsprechende Signaturen können bei diversen Anbietern erworben werden und müssen in Ihrem Mailsystem installiert sein.


Laden Sie anschliessend das Sicherheitszertifikat des IGE herunter und importieren Sie dieses in Ihr Mailprogramm. Anschliessend wählen Sie bei der Mailerstellung «Verschlüsseln» aus. Ihre Eingabe wird mit dem öffentlichen Schlüssel des IGE verschlüsselt und kann ausschliesslich durch das IGE wieder geöffnet werden. Ausserdem wird das IGE das Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer digitalen Signatur verschlüsselt an Sie zurücksenden.

 

Fragen zum Thema SPAM

 

Das Bestätigungs-E-Mail des IGE landen immer in meinem Spam-Ordner. Was kann ich tun?

 

Nehmen Sie unsere Absender-Adresse no-reply@ekomm.ipi.ch in Ihrem Mailprogramm in die Liste der vertrauenswürdigen Absender auf. Wenn Sie Ihrer Liste sicherer Absender Personen hinzufügen möchten, gehen Sie folgendermassen vor: Klicken Sie auf der Registerkarte Start auf «Junk-E-Mail» und dann auf «Junk-E-Mail-Optionen». Aktivieren Sie auf der Registerkarte «Sichere Absender» das Kontrollkästchen «Personen, an die ich E-Mails schicke, automatisch der Liste sicherer Absender hinzufügen.»

 

Fragen bei Kommunikationsproblemen

 

Was muss ich machen, wenn ich kein Bestätigungs-E-Mail erhalten habe?

 

Überprüfen Sie zunächst Ihren Junk-Mail/Spam-Mail-Ordner, evtl. ist das Bestätigungs-E-Mail durch Ihren Spam-Schutz in diesem Ordner abgelegt worden. Falls Sie das Bestätigungs-E-Mail auch dort nicht finden, nehmen Sie mit dem IGE Kontakt auf.

 

Achtung: Für fristwahrende Eingaben bedeutet ein Ausbleiben des Bestätigungs-E-Mail, dass das IGE die fristwahrende Eingabe nicht erhalten hat! Senden Sie Ihre fristwahrende Eingabe in diesem Fall unbedingt nochmals per Post an das IGE.

 

Was muss ich machen, wenn meine Signatur als ungültig eingestuft wurde?

 

Bei der Verarbeitung des Eingabe-E-Mails hat das IGE festgestellt, dass die verwendete Signatur ungültig ist. Dies kann verschiedene Ursachen haben:


Das Zertifikat zur Signatur ist abgelaufen.
Erneuern Sie das für die Signatur verwendete Zertifikat.


Das Zertifikat stammt aus einer unsicheren Quelle.
Stellen Sie sicher, dass Sie das Zertifikat zu Ihrer Signatur nur von einem vertrauenswürdigen Anbieter beziehen.


Das Eingabe-E-Mail wurde verändert
Auf dem Weg zum IGE wurde die E-Mail verändert und musste daher zurückgewiesen werden. Senden Sie uns Ihre Eingabe bitte erneut zu.

 

Die von mir gesandten Anhänge wurden vom IGE als ungültig zurückgewiesen. Welche Vorgaben müssen die Beilagen erfüllen?

 

Folgende Dateitypen werden für Eingaben akzeptiert:

  • pdf, jpg, bmp, tif, psd, pcd, eps, gif, png
  • txt
  • MS Office 2003-kompatible Formate
  • ODF-Formate (OpenOffice)

 

Bitte beachten Sie: Eingabe-E-Mails mit anderen Dateitypen werden automatisch abgewiesen!


Aus technischen Gründen kann das IGE Eingaben mit folgende Dateitypen nicht mehr entgegennehmen, diese werden ebenfalls automatisch gelöscht:

  • PDF-Dateien mit aktivem Schreibschutz oder PDF Portfolio-Dateien
  • E-Mail-Dateien (z.B. xyz.eml) als Beilage

Achten Sie darauf, dass das Eingabe-E-Mail nicht grösser als 20 MB ist und es maximal 10 Dateien beinhaltet. Werden die E-Mail-Grösse oder die Anzahl angehängte Dateien überschritten, so wird das Eingabe-E-Mail ebenfalls automatisch abgewiesen.

Ausdrücklich nicht akzeptiert werden Eingabe-E-Mails mit:

  • ausführbaren Dateien
  • verschlüsselten Dateien


Ebenfalls automatisch abgewiesen werden Eingabe-E-Mails, bei denen nur einzelne Beilagen die oben genannten Vorgaben nicht erfüllen.

 

Ich erhielt die Rückmeldung auf mein Eingabe-E-Mail, dass der Empfänger unbekannt sei. An wen kann ich mich in dem Fall wenden?

 

Die als Empfänger erfasste E-Mail-Adresse existiert leider nicht. Bitte senden Sie Ihre Eingabe erneut an eine der folgenden fünf offiziellen E-Mail-Adressen für Eingaben:

 

Wie kann ich sicher sein, dass meine verschlüsselten E-Mails gelesen werden und kein Fehler beim Entschlüsseln oder ungültige Verschlüsselung vorliegen?

 

Damit ein verschlüsseltes Eingabe-E-Mail gelesen werden kann, müssen Sie als Absender vor dem Versand Ihr E-Mail mit dem öffentlichen Schlüssel des IGE verschlüsseln.


Sämtliche technischen Informationen zur Verschlüsselung finden sich unter Zertifikate.
Alle Eingabe-E-Mails, die nicht mit diesem öffentlichen Schlüssel verschlüsselt wurden, werden wegen Unlesbarkeit automatisch gelöscht.

 

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