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Antrag auf elektronische Übermittlung von IGE-Schreiben
Die elektronische Übermittlung nutzen Sie idealerweise von der Anmeldung bis zur Verlängerung eines Schutztitels. Wie Sie sich für diese Empfangsmöglichkeit anmelden, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt.
Schritt 1: Registrieren Sie sich bei IncaMail oder PrivaSphere
Melden Sie sich auf einer der für den schweizerischen Behördenverkehr anerkannten Zustellplattformen an. Geben Sie dort die registrierte E-Mail-Adresse für den schweizerischen Behördenverkehr frei. Für die Registrierung und die technischen Voraussetzungen verweisen wir Sie auf die entsprechenden Informationen der Plattformanbieter:
Schritt 2: Beantragen Sie beim IGE die elektronische Übermittlung
- Für neue Markenanmeldungen via e-trademark
Bitte aktivieren Sie in der Rubrik «Allgemeines» den Punkt «Elektronische Übermittlung».
- Für neue Anmeldungen und Gesuche per Formular (Marken, Patente, ergänzende Schutzzertifikate und Designs)
Bitte wählen Sie die elektronische Übermittlung auf dem Antragsformular.
- Für ältere Schutztitel und Verfahren
Bitte senden Sie einen Antrag per E-Mail an tm.admin (für Marken), @ekomm.ipi .chpatent.admin (für Patente und ESZ) oder @ekomm.ipi .chdesign.admin (für Designs). Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: @ekomm.ipi .ch- Ausdrückliche Zustimmung zur elektronischen Übermittlung
- Elektronische Zustelladresse
Teilen Sie uns die E-Mail-Adresse mit, die auf der Zustellplattform IncaMail oder PrivaSphere eingetragen worden ist. - Postalisches Zustellungsdomizil in der Schweiz
Geben Sie uns ein postalisches Zustellungsdomizil an. Achtung, ein ausländisches Zustellungsdomizil ist nicht zulässig. - Betroffene Schutztitel und Verfahren
Nennen Sie uns die Schutztitel und alle Verfahren, z. B. Anmeldung, Registeränderung oder Verlängerung, für welche Sie die IGE-Schreiben zukünftig per elektronischer Übermittlung empfangen möchten.
Zukünftig senden wir Ihnen alle Schreiben für die von Ihnen gewünschten Schutztitel und Verfahren in elektronischer Form zu – schnell und unkompliziert.
Bitte beachten Sie:
Die elektronische Zustelladresse (im eGov-Teilnehmerverzeichnis registrierte E-Mail-Adresse) wird immer zusammen mit einem postalischen Zustellungsdomizil geführt. Es ist also nicht möglich, die elektronische Zustelladresse mehrfach mit verschiedenen postalischen Zustellungsdomizilen zu verwenden.
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