Für IP-Professional
Sie befinden sich auf dem Portal für Fachleute, die im Bereich des Geistigen Eigentums arbeiten. Hier finden Sie Direktzugänge zu allen notwendigen Hilfsmitteln.
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Antrag auf elektronische Übermittlung von IGE-Schreiben im Bereich Marken
Für Markenverfahren nutzen Sie die elektronische Übermittlung idealerweise von der Anmeldung bis zur Verlängerung eines Schutztitels. Wie Sie sich für diese Empfangsmöglichkeit anmelden, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt.
Schritt 1: Registrieren Sie sich bei IncaMail oder PrivaSphere
Melden Sie sich auf einer der für den schweizerischen Behördenverkehr anerkannten Zustellplattformen an. Geben Sie dort die registrierte E-Mail-Adresse für den schweizerischen Behördenverkehr frei. Für die Registrierung und die technischen Voraussetzungen verweisen wir Sie auf die entsprechenden Informationen der Plattformanbieter:
Schritt 2: Beantragen Sie beim IGE die elektronische Übermittlung
- Für neue Markenanmeldungen via e-trademark
Bitte aktivieren Sie in der Rubrik «Allgemeines» den Punkt «Elektronische Übermittlung».
- Für ältere Schutztitel und Verfahren
Bitte senden Sie per E-Mail an tm.admin einen Antrag mit folgenden Angaben: @ekomm.ipi .ch- Ausdrückliche Zustimmung zur elektronischen Übermittlung
- Elektronische Zustelladresse
Teilen Sie uns die E-Mail-Adresse mit, die auf der Zustellplattform IncaMail oder PrivaSphere eingetragen wurde. - Postalisches Zustellungsdomizil in der Schweiz
Geben Sie uns ein postalisches Zustellungsdomizil an. Achtung, ein ausländisches Zustellungsdomizil ist nicht zulässig. - Betroffene Schutztitel und Verfahren
Nennen Sie uns die Schutztitel und alle Verfahren, z. B. Anmeldung, Registeränderung oder Verlängerung, für welche Sie die IGE-Schreiben zukünftig per elektronischer Übermittlung empfangen möchten.
Zukünftig senden wir Ihnen die Schreiben der Markenabteilung für die von Ihnen gewünschten Schutztitel und Verfahren in elektronischer Form zu – schnell und unkompliziert.
Bitte beachten Sie:
- Für folgende Verfahren kann die elektronische Übermittlung noch nicht beantragt werden:
- Widerspruchsverfahren mit einer fünfstelligen Widerspruchsnummer
- Markeneintragungsverfahren mit einer Gesuchsnummer kleiner als 70000/2018
- Die elektronische Zustelladresse (im eGov-Teilnehmerverzeichnis registrierte E-Mail-Adresse) wird immer zusammen mit einem postalischen Zustellungsdomizil geführt. Es ist also nicht möglich, die elektronische Zustelladresse mehrfach mit verschiedenen postalischen Zustellungsdomizilen zu verwenden.
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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