Recherche zur schweizerischen Patentanmeldung

Die Neuheit und erfinderische Tätigkeit sind zwei wesentliche Voraussetzungen für die Gültigkeit Ihres Patents. Diese Kriterien werden bei der Anmeldung in der Schweiz aber nicht geprüft. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Recherche zur Schweizerischen Patentanmeldung. Damit erhalten Sie rasch und kostengünstig einen genauen Bericht zum Stand der Technik, der es Ihnen erlaubt einzuschätzen, ob Ihre Erfindung die Voraussetzungen zum Patent erfüllt.

 

Ein Patentexperte sucht in der uns zugänglichen, veröffentlichten Patent- und wissenschaftlich-technischen Literatur nach Dokumenten, die den Stand der Technik bilden und die Neuheit vorwegnehmen oder die erfinderische Tätigkeit in Frage stellen können. Anhand der Resultate können Sie die Chance einer Patenterteilung abschätzen und das weitere Vorgehen beschliessen: die Anmeldung aufrechterhalten, die Erfindung auch im Ausland zum Patent anmelden, die Patentansprüche ändern oder die Anmeldung zurückziehen.

 

Voraussetzungen

  • Basis für die Recherche ist eine schweizerische Patentanmeldung (PatV, Art. 54, Abs. 4).
  • Der Anmelder oder sein Vertreter können die Recherche innerhalb von 14 Monaten nach dem Prioritäts- bzw. Anmeldedatum beantragen.
  • Wenn der Anmelder oder sein Vertreter keine Recherche durchführen lässt, kann jede Drittperson sie beantragen, die zum jeweiligen Zeitpunkt Einsicht in seine Anmeldung nehmen kann (PatV, Art. 90).
  • Der Antrag gilt erst als gestellt, wenn die Anmelde- und Recherchegebühr bezahlt ist (PatV, Art. 53, Abs. 2) und die allenfalls bereinigte Fassung der technischen Unterlagen vorliegt (siehe nachfolgende gesetzliche Rahmenbedingungen).
 

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • Grundlage der Recherche sind die am Einreichungstag eingereichten ursprünglichen oder gegebenenfalls die bereinigten technischen Unterlagen. Wir recherchieren zehn Patentansprüche, weitere werden so weit recherchiert, wie dazu Anspruchsgebühren bezahlt werden. Bei Antrag durch Dritte stützt sich die Recherche auf die zum Zeitpunkt des Antrags massgeblichen technischen Unterlagen.
  • Die technischen Unterlagen müssen in Deutsch, Französisch oder Italienisch vorliegen. Auf Antrag recherchieren wir auch gestützt auf technische Unterlagen in Englisch, der Recherchebericht wird aber in einer Amtssprache verfasst.
  • Bei mangelnder Einheitlichkeit der Patentansprüche recherchieren wir die in den Patentansprüchen zuerst definierte Erfindung. Gegen Bezahlung weiterer Recherchegebühren werden auch nachfolgende Erfindungen recherchiert.
  • Ist wegen Unklarheiten, mangelnder Offenbarung, fehlender gewerblicher Anwendbarkeit, fehlenden technischen Charakters Patentierungsausschluss- oder anderer Gründen eine Recherche weder möglich noch sinnvoll, teilen wir dies dem Antragsteller mit oder erstellen einen eingeschränkten Recherchebericht.
  • Wir recherchieren gründlich, aber nicht unbeschränkt. Der Auftrag ist erfüllt, sobald das Rechercheresultat auch mit unverhältnismässig grossem Aufwand inhaltlich nicht mehr wesentlich verbessert werden kann.
  • Der Recherchebericht wird dem Anmelder zugesandt und frühestens 18 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum veröffentlicht, bei Antrag durch Dritte wird er dieser Drittperson und dem Anmelder zugesandt und nicht veröffentlicht.

 

Diese Recherche ist fakultativ und hat keinen Einfluss auf die Sachprüfung der Patentanmeldung. Es gelten die Bestimmungen des Patentgesetzes (PatG, Art. 58a, Abs.2, Art. 59, Abs. 5 und 6) und der Patentverordnung (PatV, Art. 53 bis 60).

 

Recherchebericht

Im Recherchebericht finden Sie die gefundenen Dokumente sowie Informationen zu eventuellen Familienmitgliedern aufgeführt. Eine Kategorisierung nach internationalem Standard zeigt die Bedeutung der Dokumente für die Beurteilung Ihrer Erfindung auf. Die Volltexte der Patentschriften liefern wir wenn möglich und sinnvoll mit. Sie finden hier ein Beispiel eines Rechercheberichts.

Das Europäische Patentamt (EPA) erhält von uns eine Kopie des Rechercheberichts, wenn Sie für eine europäische Patentanmeldung gestützt auf die schweizerische Anmeldung eine Priorität beanspruchen. So sind Sie von der Pflicht entbunden, diesen selbst beim EPA einzureichen (Art. 124 des Europäischen Patentübereinkommens und Regel 141 der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente).

 

Gebühr

CHF 500 (inkl. bis zu 10 Ansprüchen) für gegebenfalls weitere Ansprüche siehe Kosten und Gebühren

Beantragen

Senden Sie uns das unterschriebene Antragsformular bitte per Post oder E-Mail patent.adminnot shown@ekomm.ipito make life hard for spam bots.ch zu.

Lieferung

Innerhalb dreier Monate nach Annahme des Rechercheantrags (siehe Voraussetzungen)

 

Recherche internationaler Art

 

Die Recherche internationaler Art verfolgt denselben Zweck, wie die Recherche zur schweizerischen Patentanmeldung. Sie wird aber durch das Europäische Patentamt (EPA) durchgeführt. Wenn Sie Ihre Erfindung nach der Anmeldung in der Schweiz noch beim EPA anmelden, wird der Recherchebericht anerkannt und die Recherchegebühr teilweise zurückerstattet.

 

Voraussetzungen

  • Sie können die Recherche internationaler Art innerhalb von 6 Monaten nach der schweizerischen Erstanmeldung bei uns beantragen. Wir leiten alle erforderlichen Unterlagen an das EPA weiter.
  • Die Recherche ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Sachprüfung der Patentanmeldung. Es gelten die Bestimmungen des Patentgesetzes (Art. 59, Abs. 5 und 6), der Patentverordnung (Art. 126 und 127) und der Richtlinien für die Recherche beim EPA (Teil B, Kapitel II, 4.5 Recherchen internationaler Art).

 

Recherchebericht

Im Recherchebericht finden Sie die gefundenen Patentdokumente sowie Informationen zu eventuellen Familienmitgliedern aufgeführt. Eine Kategorisierung nach internationalem Standard zeigt die Bedeutung der Dokumente für die Beurteilung Ihrer Erfindung. Sie erhalten ausserdem Kopien der im Bericht erwähnten Dokumente.

Der Recherchebericht wird mit der Patentanmeldung nach 18 Monaten veröffentlicht.

 

Gebühren

Recherche internationaler Art: siehe Übersicht über die wichtigsten Gebühren

 

Beantragen

Schriftlich beim IGE: per Post oder per E-Mail an patent.adminnot shown@ekomm.ipito make life hard for spam bots.ch

 

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