Kontokorrent

Das Kontokorrent bezweckt den erleichterten Zahlungsverkehr zwischen dem Kunden und dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Es dient insbesondere der Entrichtung von Gebühren und Entgelten, welche dem IGE geschuldet sind.

 

Inhaber eines Kontokorrents können natürliche und juristische Personen sowie Rechtsgemeinschaften sein, welche in regelmässigem Zahlungsverkehr mit dem IGE stehen. Die Eröffnung des Kontokorrents setzt die Einreichung des vom IGE zur Verfügung gestellten Antragsformulars (PDF, DOC) voraus. Das Formular mit schriftlichem Antrag auf Eröffnung des Kontokorrents ist vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet dem IGE zuzustellen.


Zahlungen aus dem Kontokorrent werden mit einem schriftlichen Belastungsauftrag des Kunden oder Vertretungsberechtigten ausgelöst. Der Auftrag hat die Nummer des zu belastenden Kontos sowie die Angaben zu enthalten, die den Zweck der Zahlung ohne weiteres erkennen lassen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass zum Zeitpunkt der Erteilung von Belastungsaufträgen eine ausreichende Deckung für sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erteilten, noch nicht ausgeführten Belastungsaufträge auf dem Kontokorrent vorhanden ist. Das IGE gewährleistet nicht, dass mehrere Belastungsaufträge in der Reihenfolge der Fälligkeit der betroffenen Gebühren ausgeführt werden (die Belastung kann ab Eingang des Belastungsauftrags jederzeit – auch nach Ablauf der Zahlungsfrist – erfolgen).


Bei ungenügender Deckung wird der Belastungsauftrag nicht ausgeführt und die Zahlung ist nicht gültig erfolgt (das IGE unternimmt keinen zweiten Belastungsversuch). Spätere Einlagen auf das Kontokorrent, die eine ausreichende Deckung herstellen würden, bleiben unberücksichtigt. Eine noch laufende Zahlungsfrist wird durch einen erfolglosen Belastungsversuch weder abgekürzt noch verlängert. 

 

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