Für IP-Professional
Sie befinden sich auf dem Portal für Fachleute, die im Bereich des Geistigen Eigentums arbeiten. Hier finden Sie Direktzugänge zu allen notwendigen Hilfsmitteln.
Quicklinks
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- Liste aller IP Ämter (Englisch)
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- Patente: Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen
- Patente: Gebühren
Wie kann ich ein Werk nutzen?
Im Grundsatz ist das Urheberrecht einfach:
Sie brauchen eine Erlaubnis für jede Verwendung eines geschützten Werks.
Wollen Sie Texte, Musikstücke, Filme, Bilder, Fotografien, Computerspiele oder andere Werke kopieren, auf Ihre Webseite hochladen, vortragen oder sonst wie verwenden, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis, auch Lizenz genannt. Diese holen Sie gewöhnlich beim Rechteinhaber ein. Unter Umständen können Ihnen die Verwertungsgesellschaften dabei helfen, den Rechteinhaber zu finden.
In einzelnen Bereichen hat der Gesetzgeber das öffentliche Interesse an einer ungehinderten Werknutzung höher eingestuft als die Interessen der Urheber. So dürfen zum Beispiel Schulen Werke im Unterricht verwenden. Und wir alle dürfen Werke im persönlichen Bereich nutzen. Diese Nutzungen sind gesetzlich erlaubt. Hier brauchen Sie die Erlaubnis des Rechteinhabers nicht. Sobald man den persönlichen Bereich aber verlässt – was im Internet gewöhnlich der Fall ist –, muss für jede Nutzung beim Rechteinhaber eine Erlaubnis eingeholt werden.
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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