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Änderungen an den technischen Unterlagen
Während des Prüfungsverfahrens kann es vorkommen, dass Sie die technischen Unterlagen anpassen müssen. Was gilt es dabei zu beachten?
Umfangreichere Änderungen erfordern es, einzelne Seiten oder allenfalls den ganzen Text neu zu schreiben. Geht eine Änderung über den ursprünglichen Inhalt hinaus, kann dies bewirken, dass die Anmeldung zurückgewiesen wird. Sie sollten deshalb Änderungen nur dann vornehmen, wenn Sie belegen können, dass
- der neu definierte Gegenstand bereits in den ursprünglichen Unterlagen enthalten war bzw.
- die ergänzten Elemente bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt waren, das heisst zum nachweisbaren Stand der Technik gehörten.
Bei Änderungen, Ergänzungen oder Ersatzdokumenten der technischen Unterlagen muss angegeben werden, zu welcher Patentanmeldung die Dokumente gehören, damit sie zugeordnet werden können.
Das Ziel einer Änderung kann daher nur sein, den Erfindungsgegenstand in den technischen Unterlagen klarer zu definieren oder den Schutzumfang im Lichte der Beschreibung einzuschränken. Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der Erfindung sind durch eine Änderung der technischen Unterlagen nicht möglich. Dies würde eine Neuanmeldung erfordern.
Die geänderten Unterlagen müssen in Verbindung mit einem unterzeichneten Änderungsantrag stehen und mit der Anmeldenummer versehen sein.
Aktuelles
04.07.2022 | Veranstaltung, Piraterie
Fachtagung: «Best practices in the fight against counterfeiting & piracy 4.0 - Non-Fungible Token, ein Pilz oder Zukunft im Kampf gegen Fälschungen und Piraterie?»
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01.07.2022 | Marken, ip-search, IGE.IPI
Das IGE bietet ab Juli 2022 keine Markenrecherchen mehr an
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Agenda
04.07.2022 | Veranstaltung, Piraterie
Fachtagung: «Best practices in the fight against counterfeiting & piracy 4.0 - Non-Fungible Token, ein Pilz oder Zukunft im Kampf gegen Fälschungen und Piraterie?»
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11.05.2022 | Veranstaltung, IGE.IPI
Tag des geistigen Eigentumsrechts am 7. Juni – Austausch von Industriedaten
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