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Missbräuchliche technische Massnahmen melden
Sie vermuten, dass eine technische Massnahme eine erlaubte Verwendung (Art. 19 – 28 Urheberrechtsgesetz URG) von urheberrechtlich geschützten Inhalten behindert? Möglicherweise hat die Beobachtungsstelle Ihr Anliegen bereits abgeklärt. Andernfalls können Sie der Beobachtungsstelle über das nachstehende Formular eine Meldung machen.
Zurzeit liegen der Beobachtungsstelle für technische Massnahmen keine Meldungen vor.
Aktuelles
20.02.2026 | Marken, Dienstleistungen - OnlineServices
Rundum erneuerte Klassifikationshilfe für die Markenanmeldung
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12.02.2026 | Medienmitteilung, News
Kantonaler Innovations- und Kreativitätsindex (KIKI): Der Kanton Zug bleibt an der Spitze, der Jura macht einen Sprung nach vorne
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Agenda
26.01.2026 | Veranstaltung, IGE.IPI, News
WIPO Global Awards 2026 - Die Preise der Vereinten Nationen für innovative und kreative Unternehmen
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30.10.2025 | Recht und Politik, Veranstaltung, Urheberrecht
Kreativität und KI: Wie das Urheberrecht dem Wandel begegnen kann
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27.06.2025 | Patente, Weiterbildung, IGE.IPI
Unterstützung für die Patentanwältinnen von morgen
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