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Missbräuchliche technische Massnahmen melden
Sie vermuten, dass eine technische Massnahme eine erlaubte Verwendung (Art. 19 – 28 Urheberrechtsgesetz URG) von urheberrechtlich geschützten Inhalten behindert? Möglicherweise hat die Beobachtungsstelle Ihr Anliegen bereits abgeklärt. Andernfalls können Sie der Beobachtungsstelle über das nachstehende Formular eine Meldung machen.
Zurzeit liegen der Beobachtungsstelle für technische Massnahmen keine Meldungen vor.
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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