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Welche Verwertungsrechte habe ich an meinem Werk?
Als Urheber können Sie darüber bestimmen, ob, wann und wie Ihr Werk verwendet werden darf. Insbesondere verfügen Sie über die folgenden Rechte:
- Vervielfältigungsrecht: Recht, das Werk durch irgendein Verfahren zu vervielfältigen (Herstellung von weiteren Werkexemplaren), ob unverändert oder verändert spielt keine Rolle.
- Verbreitungsrecht: Recht, das Werk anzubieten, zu veräussern oder auf eine andere Art in Verkehr zu bringen.
- Recht des Zugänglichmachens: Recht, das Werk in ein Kommunikationsnetz wie das Internet zu stellen, so dass die Öffentlichkeit Zugang dazu hat und das Werk beispielsweise herunterladen kann.
- Aufführungs- und Vorführungsrecht: Recht, das Werk öffentlich vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen, oder es auf andere Art wahrnehmbar zu machen.
- Bearbeitungsrecht: Recht zu entscheiden, ob, wann und wie das Werk geändert werden und ob es zur Schaffung eines neuen Werks dienen darf (z. B. eine Übersetzung).
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02.09.2024 | Weiterbildung, IGE.IPI
IP Academy - Neue Informationsdienstleistungen für die Innovationslandschaft Schweiz
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21.08.2024 | Engagement
Markterfolg für nachhaltige Innovationen: So helfen Patente und Co.
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20.08.2024 | IGE.IPI, Dienstleistungen - OnlineServices, Dienstleistungen - Datenbanken und Verzeichnisse
Rundumerneuerung von Swissreg
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Agenda
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13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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