Welche Verwertungsrechte habe ich an meinem Werk?

Als Urheber können Sie darüber bestimmen, ob, wann und wie Ihr Werk verwendet werden darf. Insbesondere verfügen Sie über die folgenden Rechte:

 

  • Vervielfältigungsrecht: Recht, das Werk durch irgendein Verfahren zu vervielfältigen (Herstellung von weiteren Werkexemplaren), ob unverändert oder verändert spielt keine Rolle.
  • Verbreitungsrecht: Recht, das Werk anzubieten, zu veräussern oder auf eine andere Art in Verkehr zu bringen.
  • Recht des Zugänglichmachens: Recht, das Werk in ein Kommunikationsnetz wie das Internet zu stellen, so dass die Öffentlichkeit Zugang dazu hat und das Werk beispielsweise herunterladen kann.
  • Aufführungs- und Vorführungsrecht: Recht, das Werk öffentlich vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen, oder es auf andere Art wahrnehmbar zu machen.
  • Bearbeitungsrecht: Recht zu entscheiden, ob, wann und wie das Werk geändert werden und ob es zur Schaffung eines neuen Werks dienen darf (z. B. eine Übersetzung).
 

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