Eintragung und Publikation

 

Ihr Design ist angemeldet, was nun?

Die Anmeldung ist Ihr erster Schritt zu einem geschützten Design und damit zur Eintragung ins schweizerische Designregister.


Ihre Unterlagen kontrollieren wir sofort. Ist alles vollständig, teilen wir Ihrer Anmeldung ein Anmeldedatum und eine Gesuchsnummer zu. Vollständig heisst hier, das Anmeldeformular auf Eintragung Ihres Designs ist korrekt ausgefüllt und mindestens ein qualitativ gutes Bild Ihres Designs liegt bei.

 

Das Anmeldedatum

Mit dem Anmeldedatum ist Ihre Eintragung im Register reserviert. Ist es die erste Anmeldung überhaupt zu Ihrem Design? Bei einer Erstanmeldung ist das Anmeldedatum gleichzeitig das Prioritätsdatum.
Neuheit und Priorität


Das genaue Datum ergibt sich je nach Art der Übermittelung Ihrer Anmeldung an uns:

 

  • Elektronisch: Es gilt der elektronische Zeitstempel
  • Postsendung: Hier ist der erste Stempel einer schweizerischen Poststelle datumsbestimmend
  • Persönlich: Das Datum Ihres Besuches, wenn Sie uns die Anmeldung vollständig abgegeben haben
 

Erste Rechnung

Sie erhalten von uns zeitnah eine Bestätigung Ihrer Design-Anmeldung zusammen mit einer ersten Rechnung. Die erste Schutzperiode von fünf Jahren beginnt mit der Anmeldung zu laufen. Die Gebühr dafür ist deshalb sofort fällig. Die Rechnung müssen Sie innerhalb von zwei Monaten begleichen. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der angegebene Betrag rechtzeitig zu Gunsten des IGE bei der Schweizerischen Post bezahlt oder einem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet worden ist.

 

Die Gebühren im Detail

Die Anmeldegebühren setzen sich aus Grund- und Publikationsgebühren zusammen:

 

  • Die Grundgebühr für fünf Jahre Schutz eines Designs beträgt 200 CHF. Für jedes weitere, im gleichen Gesuch eingereichte Design kommen 100 CHF hinzu – bis maximal 700 CHF.
  • Die Publikation eines Bildes ist in der Grundgebühr inbegriffen, jedes weitere kostet 20 CHF.

 

Einzelheiten zu den Gebühren finden Sie im Gebührenverzeichnis.

 

Das Design-Verfahren - Schritte bis zur Eintragung

Wir überprüfen ob Ihr Design den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Schutzvoraussetzungen


Liegen Mängel vor, kontaktieren wir Sie schriftlich. Die mitgeteilten Mängel müssen Sie innerhalb der angesetzten Frist beheben. Gelingt dies nicht, müssen wir das Eintragungsgesuch abweisen.

 

Die Eintragung und Publikation

Haben Sie das Design-Verfahren mit uns erfolgreich abgeschlossen, tragen wir Ihr Design ins schweizerische Designregister ein. Gleichzeitig werden Ihre Angaben zum Design und die Bilder dazu auf www.swissreg.ch veröffentlicht. Sie erhalten von uns die entsprechende Eintragungsbescheinigung.


Jetzt dürfen Sie auf Ihrem Design den Vermerk "Modèle déposé" oder "Mod. dép." anbringen.

 

Jobs

 

Jobs