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Nicht schützbare Aspekte einer Gestaltung
Designschutz schützt nicht automatisch ein ganzes Produkt!
Designschutz zielt auf die äussere Gestaltung und den visuellen Eindruck eines Produktes ab. Herstellung, Nützlichkeit, Verwendungszweck oder die technische Wirkung sind nicht geschützt.
Aktuell nicht unter den Designschutz in der Schweiz fallen animierte Kreationen.
Gestaltungselemente, welche gegen das Wappenschutzgesetz (z. B. Schweizer Kreuz) oder gegen Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen (z. B. UNICEF) verstossen, sind nicht schutzfähig.
Aktuelles
14.05.2025 | Medienmitteilung, Recht und Politik, News
Einfachere Vernichtung von Fälschungen in Kleinsendungen
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30.04.2025 | Patente, Medienmitteilung, Recht und Politik
Die Patentverordnung soll an das revidierte Patentgesetz angepasst und modernisiert werden
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Agenda
23.10.2024 | Veranstaltung, Herkunftsangaben, IGE.IPI, News
Internationales Treffen von juristischen Experten für geografische Angaben
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18.09.2024 | Veranstaltung, Veranstaltungen
Conférence sur le partage de données – 17 octobre 2024
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