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Nicht schützbare Aspekte einer Gestaltung
Designschutz schützt nicht automatisch ein ganzes Produkt!
Designschutz zielt auf die äussere Gestaltung und den visuellen Eindruck eines Produktes ab. Herstellung, Nützlichkeit, Verwendungszweck oder die technische Wirkung sind nicht geschützt.
Aktuell nicht unter den Designschutz in der Schweiz fallen animierte Kreationen.
Gestaltungselemente, welche gegen das Wappenschutzgesetz (z. B. Schweizer Kreuz) oder gegen Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen (z. B. UNICEF) verstossen, sind nicht schutzfähig.
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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