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Kennzeichnung patentrechtlich geschützter Produkte
Produkte, die durch ein Patent geschützt sind oder ihre Verpackung können als geschützt gekennzeichnet werden. Dies kann ein Verkaufsargument sein und potenzielle Patentverletzer warnen.
Sie können Ihr Produkt z.B mit dem Patentzeichen kennzeichnen. Dieses besteht aus dem eidgenössischen Kreuz und der Patentnummer.
Auch +pat+ oder CH oder EP/CH, gefolgt von der Patentnummer, sind gebräuchliche Zeichen (z. B.
CH689101 für ein Schweizer Patent oder EP/CH 1109604 für ein europäisches Patent mit Wirkung in der Schweiz).
Sollen Erzeugnisse bereits vor der Patenterteilung in Verkehr gebracht und gekennzeichnet werden, so kann das Zeichen pat. pend. (patent pending) oder „Erfindung zum Patent angemeldet“ verwendet werden.
Die Verwendung der Zeichen ist fakultativ, deren Missbrauch ist aber strafbar. Ein Patentinhaber kann von seinen Lizenznehmern eine entsprechende Kennzeichnung verlangen.
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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