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Aktualitäten
01.07.2024 | Recht und Politik, Urheberrecht
Neue Weisung zur Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften
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Verfahrensdauer
Die gesamte Verfahrensdauer hängt vom konkreten Fall ab. Offensichtlich unproblematische Gesuche werden innerhalb von 6 Arbeitstagen geprüft und nach Bezahlung der Hinterlegungsgebühren und allfälliger Klassenzuschläge eingetragen (vgl. vorgezogene Markenprüfung, bzw. das Schema). Die restlichen Gesuche werden in der Regel innerhalb von 2 Monaten nach Bezahlung der Hinterlegungsgebühr und allfälliger Klassenzuschläge geprüft. In dieser Frist werden wir Ihnen entweder bestätigen, dass Ihre Marke zur Eintragung im Markenregister zugelassen wird oder Sie über allfällige Mängel informieren, die Sie anschliessend innert einer gegebenen Frist beheben können.
Sie haben die Möglichkeit, eine beschleunigte Prüfung ("Express") zu beantragen. In diesem Fall garantieren wir, Ihr Gesuch innert Monatsfrist einzutragen resp. zu beanstanden, und die weiteren Verfahrensschritte jeweils innert 2 Monaten vorzunehmen. Die beschleunigte Prüfung ist kostenpflichtig.
Aktuelles
01.07.2024 | Recht und Politik, Urheberrecht
Neue Weisung zur Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften
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27.05.2024 | Patente, Medienmitteilung, Recht und Politik, Konferenz
Neues internationales Abkommen über Geistiges Eigentum und genetische Ressourcen und assoziiertes traditionelles Wissen verabschiedet
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Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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