Herkunftskriterien für Naturprodukte

Bei Naturprodukten hängt das massgebende Herkunftskriterium von der Art des Produkts ab. Bei pflanzlichen Erzeugnissen beispielsweise, etwa einem Salat oder einem Apfel, muss der Ort der Ernte in der Schweiz liegen. Um schweizerisch zu sein, muss ein Mineralwasser in der Schweiz gewonnen werden, ein Huhn den überwiegenden Teil seines Lebens in der Schweiz verbracht haben, die Milch von Kühen kommen, die in der Schweiz aufgezogen wurden und ein Fisch in der Schweiz geangelt werden.

 

Je nach Produktekategorie unterscheidet sich das Herkunftskriterium:

  • Mineralische Erzeugnisse: Darunter fallen nicht nur Stein, Kristalle, Salz, Sand oder Kies, sondern auch Mineralwasser. Ausschlaggebend dafür ist der Ort der Gewinnung.
  • Pflanzliche Erzeugnisse: Für Früchte, Gemüse, Pflanzen, Holz usw. ist der Ort entscheidend, an dem sie geerntet werden.
  • Fleisch von Zuchttieren: Das Fleisch von Zuchttieren ist dann schweizerisch, wenn die Tiere den überwiegenden Teil ihres Lebens in der Schweiz verbracht haben.
  • Wild und Fisch: Hier wird die Herkunft nach dem Ort der Jagd bzw. des Fischfangs bestimmt.
  • Andere aus Tieren gewonnene Erzeugnisse: Unter diese Warenkategorie fallen z. B. Milch und Eier. Für solche Erzeugnisse ist der Ort der Tierhaltung ausschlaggebend.


Die Kriterien entsprechen materiell denjenigen des Lebensmittelrechts, soweit Lebensmittel betroffen sind.


Beim Naturprodukt spielt der Selbstversorgungsgrad keine Rolle. Ein Imker darf seinen Honig nur mit einer Schweizer Herkunftsangabe versehen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Wird der Honig jedoch als Rohstoff für ein Lebensmittel verwendet, kann der Lebensmittelhersteller auf den Selbstversorgungsrad abstellen.

 

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