Swissness
Alles Wissenswerte zur Verwendung des Schweizerkreuzes zu Werbezwecken.
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Einfache Bezeichnungen mit Herkunftsbezug (z. B. Schweizer Möbel oder Erdbeeren aus dem Seeland) werden von vielen Herstellern in einem bestimmten Gebiet verwendet und stellen somit kein «Eigentum» eines Einzelnen dar. Im Allgemeinen benötigt ein Produzent oder Dienstleistungsanbieter keine Bewilligung für die Verwendung einer Herkunftsangabe, sofern er nachweisen kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen tatsächlich aus dem geografischen Gebiet stammen.
Wollen Unternehmen beispielsweise ihre Erzeugnisse mit der Schweizer Herkunft bewerben, müssen sie dafür lediglich die gesetzlichen Herkunftskriterien erfüllen. Denn Herkunftsangaben dürfen nicht täuschend sein. So darf beispielsweise ein Schweizer Importeur von italienischen Äpfeln nicht angeben, dass seine Äpfel aus der Schweiz stammen. Die klaren Regeln für die Verwendung von Schweizer Herkunftsangaben tragen dazu bei, Missbrauch zu verhindern und deren Wert somit langfristig zu erhalten.
Nebst den einfachen Herkunftsangaben wie z. B. Schweizer Möbel gibt es bestimmte qualifizierte Bezeichnungen wie z.B. Tête de Moine oder die St. Galler Kalbsbratwurst. Dies sind speziell geschützte Herkunftsangaben, die in einem Register eingetragen sind und deren Erzeugnisse die Voraussetzungen eines Pflichtenhefts erfüllen müssen. Die als geschützte geografische Angaben (GGA) oder geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) eingetragenen Bezeichnungen dürfen von allen Herstellern verwendet werden, welche die im Pflichtenheft festgelegten Bedingungen erfüllen. Bei schweizerischen GUB und GGA erfolgt diese Kontrolle unter der Verantwortung einer Zertifizierungsstelle.
Ein Registereintrag für geschützte geografische Angaben (GGA) und geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) verleiht den Produzenten und Produzentinnen mehr Rechtssicherheit und trägt zu ihrem wirtschaftlichen Überleben bei. GGA und GUB können auch als geografische Marke registriert werden. Diese vereinfacht die Durchsetzung des Schutzes der Bezeichnung in der Schweiz und im Ausland.
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