Revision des Urheberrechts
Die Revision des Urheberrechts zielt darauf ab, die Chancen der Digitalisierung besser nutzen und gleichzeitig die Piraterie im Internet wirksamer bekämpfen zu können.
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Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch. Es gibt kein Register. Ihr Werk ist somit geschützt, sobald Sie es geschaffen haben. Auch müssen Sie keinen Hinweis wie z. B. © oder «Copyright» am Werk anbringen, damit es geschützt ist.
Bitte beachten Sie Folgendes: Konzepte und Ideen sind urheberrechtlich nicht geschützt; sie sind frei und dürfen weitergegeben werden. Geschützt ist nur die Form, in welcher die Ideen und Konzepte ausgedrückt werden (wie z. B. der geschriebene Text).
18.05.2022 | Medienmitteilung, IGE.IPI
Bundesrat verabschiedet strategische Ziele des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum
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17.05.2022 | Patente, Medienmitteilung, IGE.IPI
Durchbruch bei Krebsbehandlung: Schweizer Forscherteams für den Europäischen Erfinderpreis 2022 nominiert
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11.05.2022 | Veranstaltung, IGE.IPI
Tag des geistigen Eigentumsrechts am 7. Juni – Austausch von Industriedaten
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14.04.2022 | Patente, Veranstaltung, IGE.IPI
EPA/IGE – Einladung zum öffentlichen, kostenlosen Online-Seminar zu Patent-Themen im Bereich «Green Tech»
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