Geplantes Inkrafttreten der Patentrechtsrevision

12.11.2025 | Patente, Recht und Politik

Die bevorstehende Revision des Patentrechts, mit der eine obligatorische Recherche für alle Anmeldungen und die optionale Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit eingeführt wird, ist eines der komplexesten und ressourcenintensivsten Vorhaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) der letzten Jahre. 

 

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren und schreiten gut voran. Der aktuelle Stand der Umsetzungsarbeiten hat es der Direktion nun erlaubt, die Fertigstellung des Projektes besser abzuschätzen. Sie hat entschieden, dem Bundesrat ein Inkrafttreten per 1. Januar 2027 zu beantragen.

 

Mit diesem Termin werden Risiken, die sich bei einer früheren Einführung ergeben hätten, erheblich reduziert. Er gibt ausserdem den Intermediären des IGE, den Patent- und Markenanwälten, sowohl Planungssicherheit als auch genügend Vorbereitungszeit.

 

Das IGE wird die nächsten knapp 14 Monate nutzen, um seine Kompetenzen weiter auszubauen, die neuen Prozesse und Informatiksysteme ausreichend zu testen sowie die Patentexpertinnen und Patentexperten umfassend weiterzubilden, so dass das neue Patentrecht von Tag eins an kompetent umgesetzt und eine hohe Qualität garantiert werden kann. 

 

Der Bundesrat wird voraussichtlich im Mai 2026 die revidierte Patentverordnung genehmigen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens des revidierten Patentrechts beschliessen. 

 

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