Revision des Patentrechts

Das Patentrecht wird internationalen Standards angepasst und besonders für KMU und Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder attraktiver. An seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die neuen Rechtsgrundlagen per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. Diese Rubrik informiert über das abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren.

 

Künftig führt das IGE zu jeder Patentanmeldung eine Recherche zum Stand der Technik durch und fasst die massgeblichen Erkenntnisse in einer Stellungnahme zusammen. Dies gibt Aufschluss über die Schutzfähigkeit der Erfindung und führt zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit, sowohl für die Anmelderinnen und Anmelder als auch für Dritte. Zusätzlich kann neu auch in der Schweiz die Prüfung aller Patentierungsvoraussetzungen, einschliesslich der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit, beantragt werden.

 
 

Wichtige Informationen für Anmelderinnen und Anmelder, die vor dem Inkrafttreten der Revision ein nationales Patent anmelden, finden Sie in der Rubrik Etwas schützen.

 

Was bedeutet das neue Patentrecht für hängige Anmeldungen? Beachten Sie dazu unsere FAQ.

 

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