Einreichung europäischer und internationaler Patentanmeldungen

Europäische und internationale Patentanmeldungen können Sie bei den zuständigen Behörden einreichen. Sofern Sie oder Ihre Firma in der Schweiz oder in Liechtenstein ansässig sind, können Sie sie auch bei uns einreichen und wir leiten sie an die zuständigen Behörden weiter. Wollen Sie die Priorität einer Schweizer Anmeldung beanspruchen, stellen wir Ihnen gerne einen Prioritätsbeleg aus.

 

Für Liechtenstein und die Schweiz gilt im Bereich des Patentwesens einheitliches Recht. Ein Schweizer Patent gilt daher automatisch auch in Liechtenstein.

 

Bitte beachten Sie: Eine Patentanmeldung fehlerfrei zu erstellen und allfällige Beanstandungen richtig zu beantworten kann für Personen ohne Erfahrung im Patentwesen schwierig sein. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall dringend, sich von einem Patentanwalt beraten zu lassen.

 

Europäische Patentanmeldung

Sie können die Anmeldung entweder direkt beim Europäischen Patentamt (EPA) in München, bei dessen Zweigstellen in Den Haag oder Berlin oder beim IGE einreichen. Bei uns stehen Ihnen dazu die Einreichung per Post oder E-Mail offen. Die entsprechenden Unterlagen und Formulare können Sie entweder bei uns oder beim EPA beziehen.

 

www.epo.org/applying.html
Europäisches Patentamt (EPA)
D-80298 München, Deutschland
Tel. 00 800 80 20 20 20
Fax +49 89/2399-4465

 

PCT-Anmeldung

Eine internationale Anmeldung können Sie bei der WIPO in Genf oder beim IGE einreichen. Bei uns können Sie die Unterlagen per Post oder online über das ePCT-Portal der WIPO einreichen (wählen Sie dabei das IGE als Anmeldeamt). Bei der elektronischen Anmeldung profitieren Sie von einer Ermässigung der Anmeldegebühr.

 

www.wipo.int/pct/de
Weltorganisation für Geistiges Eigentum (OMPI)
chemin des Colombettes 34
1211 Genf 20
Tel. +41 22 338 8338
Fax +41 22 338 8339

 

Prioritätsbelege

Wenn Sie für die Anmeldungen im Ausland die Priorität einer Schweizer Patentanmeldung beanspruchen wollen, müssen Sie bei den ausländischen Ämtern einen Prioritätsbeleg einreichen. Wir stellen Ihnen diesen gerne aus.

 

Hinweis für die Ämter: Die Schweizer Prioritätsbelege enthalten einen Auszug aus dem Patentregister, eine Kopie der Hinterlegungsbescheinigung sowie eine Kopie der technischen Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente nicht gebunden sind.

 
 

WIPO DIGITAL ACCESS SERVICE (DAS)

Ab dem 1. Dezember 2023 wird die Schweiz als «Depositing Office» am WIPO DAS teilnehmen. Ab diesem Datum kann beantragt werden, dass Prioritätsbelege für Schweizer Patentanmeldungen und Patente sowie für Designgesuche und Designs via WIPO DAS verfügbar gemacht werden. Hierzu genügt es, beim IGE den Upload des entsprechenden Prioritätsbelegs auf die Plattform WIPO DAS, unter Angabe des konkreten Schutzrechtes und einer E-Mail-Adresse, an welche der Zugangscode gesendet werden soll, zu beantragen.

 

Momentan ist dies in der Schweiz nur für Patentanmeldungen und Patente sowie Designgesuche und Designs möglich, nicht jedoch für Markengesuche und Marken. Weiter nimmt die Schweiz momentan nur als «Depositing Office» und nicht als «Accessing Office» teil. Das heisst, es kann nicht beantragt werden, dass das IGE selbst Prioritätsunterlagen mittels Zugangscode aus WIPO DAS bezieht, wenn ein Prioritätsdokument in einem Schweizer Verfahren einzureichen ist.

 

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