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Einreichung europäischer und internationaler Patentanmeldungen
Europäische und internationale Patentanmeldungen können Sie bei den zuständigen Behörden einreichen. Sofern Sie oder Ihre Firma in der Schweiz oder in Liechtenstein ansässig sind, können Sie sie auch bei uns einreichen und wir leiten sie an die zuständigen Behörden weiter. Wollen Sie die Priorität einer Schweizer Anmeldung beanspruchen, stellen wir Ihnen gerne einen Prioritätsbeleg aus.
Für Liechtenstein und die Schweiz gilt im Bereich des Patentwesens einheitliches Recht. Ein Schweizer Patent gilt daher automatisch auch in Liechtenstein.
Bitte beachten Sie: Eine Patentanmeldung fehlerfrei zu erstellen und allfällige Beanstandungen richtig zu beantworten kann für Personen ohne Erfahrung im Patentwesen schwierig sein. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall dringend, sich von einem Patentanwalt beraten zu lassen.
Europäische Patentanmeldung
Sie können die Anmeldung entweder direkt beim Europäischen Patentamt (EPA) in München, bei dessen Zweigstellen in Den Haag oder Berlin oder beim IGE einreichen. Bei uns stehen Ihnen dazu die Einreichung per Post oder E-Mail offen. Die entsprechenden Unterlagen und Formulare können Sie entweder bei uns oder beim EPA beziehen.
www.epo.org/applying.html
Europäisches Patentamt (EPA)
D-80298 München, Deutschland
Tel. 00 800 80 20 20 20
Fax +49 89/2399-4465
PCT-Anmeldung
Eine internationale Anmeldung können Sie bei der WIPO in Genf oder beim IGE einreichen. Bei uns können Sie die Unterlagen per Post oder online über das ePCT-Portal der WIPO einreichen (wählen Sie dabei das IGE als Anmeldeamt). Bei der elektronischen Anmeldung profitieren Sie von einer Ermässigung der Anmeldegebühr.
www.wipo.int/pct/de
Weltorganisation für Geistiges Eigentum (OMPI)
chemin des Colombettes 34
1211 Genf 20
Tel. +41 22 338 8338
Fax +41 22 338 8339
Prioritätsbelege
Wenn Sie für die Anmeldungen im Ausland die Priorität einer Schweizer Patentanmeldung beanspruchen wollen, müssen Sie bei den ausländischen Ämtern einen Prioritätsbeleg einreichen. Wir stellen Ihnen diesen gerne aus.
Hinweis für die Ämter: Die Schweizer Prioritätsbelege enthalten einen Auszug aus dem Patentregister, eine Kopie der Hinterlegungsbescheinigung sowie eine Kopie der technischen Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente nicht gebunden sind.
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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